Wie berichtet hatte die Straßenverkehrsnovelle vom April 2020 einen Formfehler wodurch sie unwirksam wurde. Nicht gänzlich geklärt wurde, ob sie komplett oder nur in Teilen unwirksam wurde, daher hat man sie erstmal ausgesetzt.

Wegen eines Formfehlers musste die neue Straßenverkehrsnovelle zurückgenommen werden. Verkehrsminister Scheuer (CSU) wollte dies zum Anlass nehmen, die stark kritisierten Geschwindigkeitsgrenzen, ab wann man den Führerschein verliert, zu überarbeiten. Man wollte die alten Grenzen wieder einführen.

Wie bereits berichtet, ist die neue Verkehrsnovelle wegen eines Formfehlers, zumindest in Teilbereichen unwirksam. Gerade die viel kritisierten Geschwindigkeitsüberschreitungsgrenzen, ab denen man den Führerschein abgeben muss (21 km/h innerorts, 26 km/h außerorts), sorgten für einiges an Kritik und sind nach aktuellem Stand wieder unwirksam oder zumindest rechtlich anfechtbar.

Erst vor Kurzem (28.04.2020) wurde die neue Straßenverkehrsnovelle eingeführt. Sie führte zu viel Kritik, da ein Fahrverbot innerorts bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts ab 26 km/h drohte. Unter anderen diese beiden Kritikpunkte sollen wegen einem Formfehler unwirksam sein, da sind sich Rechtsexperten einig.

Am 14.06.2020 fand bereits die zweite Demo u.a. gegen das „Sonntagsfahrverbot“ in Aschaffenburg statt. Trotz des zuvor schlechten Wetters fanden gut 650 Biker den Weg zur Mahnwache auf dem Schlossplatz.

Seit Dienstag (26.05.2020) gilt auf der K18 zwischen Wermelkirchen-Dabringhausen und Burscheid-Hilgen ein Tempolimit nur für Motorradfahrer.

Am 15.05.2020 sprach sich der Bundesrat in der 989. Sitzung dafür aus, Motorradlärm mit drastischen Maßnahmen zu verringern.

Die Einführung der neuen Straßenverkehrsordnungsnovelle sorgte bei vielen Bürgern für einigen Unmut. Neben den drastisch erhöhten Strafen störten sich viele vor allem daran, dass man innerorts bereits ab 21 km/h und außerorts bereits ab 26 km/h zu viel, den Führerschein verliert. Das soll jetzt wieder geändert werden.

Bereits Anfang des Jahres wurden Äderungen in der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Zum Großteil beschränken sich die Änderungen auf drastisch erhöhte Strafen für verschiedenste Vergehen. Ab 28.04.2020 tritt sie in Kraft.

Ab dem 16. März 2020 wird eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung auf niederländischen Autobahnen eingeführt.

Die Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h wurde heute vom Bundesrat abgelehnt. Die Straßenverkehrsnovelle wurde allerdings mit Änderungen angenommen.