Am 15.05.2020 sprach sich der Bundesrat in der 989. Sitzung dafür aus, Motorradlärm mit drastischen Maßnahmen zu verringern.

Am 15.05.2020 sprach sich der Bundesrat in der 989. Sitzung dafür aus, Motorradlärm mit drastischen Maßnahmen zu verringern.

 

Wegen Lärm Motorrad beschlagnahmen

Der Bundesrat möchte deutlich schärfere Strafen falls Auspuff, Luftfilter oder Sonstige Teile manipuliert wurden und dadurch eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen folgt. Die Bundesregierung soll ein entsprechendes rechtlich sicheres Instrument entwickeln, das den Polizeibehörden auch die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs an Ort und Stelle erlaubt.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen und Fahrverbote an Wochenenden

Es soll erleichtert werden, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitlich beschränkte Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Das würde bedeuten, dass man an Sonn- und Feiertagen zukünftig wohl nirgends mehr fahren dürfte, da sich irgendwo immer jemand daran stört und wohl eine Streckensperrung nach der anderen verhängt werden würde.

Die Sperrungen sollen allerdings nicht für Elektromotorräder gelten.

 

Silent Rider soll unterstützt werden

Initiativen wie „Silent Rider“, insbesondere genau diese Initiative, sollen unterstützt werden. Durch bundesweite Kampagnen, ähnlich der Rettungsgasse-Kampagne, sollen Motorradfahrer für eine „angemessene“ Fahrweise sensibilisiert werden.

Silent Rider möchte allerdings auch die Einführung einer Halterhaftung und eines Frontkennzeichens. Darauf wird in den Papieren des Bundesrates allerdings erst später eingegangen.

 

Sound-Design soll verboten werden – oder auch nicht

Ein vom Fahrer individuell einstellbares Sound-Design soll komplett verboten werden. Entsprechende Motorsteuerungen möchte man verbieten. Gleichzeitig wird die Bundesregierung allerdings auch gebeten sich dafür einzusetzen, die Möglichkeit des Sound-Designs dafür zu nutzen, Lärmemissionen zu reduzieren, was sich dann allerdings dem vorausgehenden Punkt wiedersprechen würde.

 

Elektromotorräder sollen bevorzugt werden

Motorräder, die mit einem alternativen und lärmarmen Antrieb ausgestattet sind, sollen von den Sanktionen nicht betroffen sein. Damit möchte man nachhaltige und lärmarme Mobilität unterstützen.

 

Die Kontrollmöglichkeiten sollen ausgeweitet werden

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeiten für Messverfahren, sowie rechtliche, technische und personelle Kontrollmöglichkeiten bei offensichtlich überlauten Motorrädern auszuweiten.

 

Frontkennzeichen und Halterhaftung?

Da Motorradfahrer aufgrund der Helmpflicht und fehlendem Frontkennzeichen nicht zu identifizieren sind (wozu ist dann das Kennzeichen am Heck? Außerdem gibt es auch weitere Möglichkeiten), fürchtet man, dass „Raser“ und „Belästiger“ einer Strafe entgehen könnten. Die Bundesregierung soll hier eine Lösung finden.

Daneben soll man auch die Einführung einer Halterhaftung prüfen.

 

Fahrtenbuchauflage

Sollte nach einem Rechtsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden können, dann möchte man dem Motorradhalter leichter ein Fahrtenbuch auferlegen können.

 

Max. 80db(A), man muss erst die EU überzeugen

Eine Änderung kann Deutschland im Alleingang gar nicht umsetzen, da dies nur auf EU-Ebene möglich wäre. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung allerdings, sich für die Umsetzung bei der EU-Kommission einzusetzen.

So möchte man durchsetzen, dass zukünftig eine Real Driving Sound Emission von 80 dB(A) eingeführt wird. Das würde bedeuten, dass das Fahrzeug 80 db(A) nicht überschreiten darf, egal in welchem Betriebszustand.

 

Kommentar: Diskriminierung der Motorradfahrer

Da im kompletten Beschluss des Bundesrates (Drucksache 125/20) ausschließlich von Motorrädern die Rede ist, stellt dies eine eindeutige Diskriminierung der Motorradfahrer dar. Es gibt auch momentan schon massenweise Möglichkeiten um gegen „Raser“ oder „Lärmer“ vorzugehen, allerdings werden diese oft gar nicht erst ausgeschöpft.

Daneben hat man auch erst die Bestrafung von unnötigem Lärm im Straßenverkehr drastisch erhöht.

 

Es wirkt allerdings so, als wolle man es sich nur leicht machen und sich das Ausschöpfen des momentan rechtlichen Rahmens einfach sparen. Stattdessen soll es eine Kollektivstrafe für alle Motorradfahrer geben, nur weil einzelne zu schnell oder zu laut sind oder waren.

Bisher wurden immer die Unfallzahlen vorgeschoben und behauptet, man müsse ja Maßnahmen ergreifen, um die so gefährdeten Motorradfahrer zu schützen. Das möchte man zukünftig aber übergehen und damit Streckensperrungen erleichtern. Das wäre dann aber wenigstens ehrlich und wir müssten das Geheuchel nicht mehr anhören.

 

Vielleicht sollte man statt ständig neuer Sanktionen und Verboten auch mal einen anderen Weg versuchen und Alternativen anbieten? Jeder von Motorradlärm oder von „Rasern“ geplagte Bürger hatte schon den Spruch „die sollen auf die Rennstrecke gehen, da können sie sich austoben“ auf den Lippen. Meist sind Fahrten auf der Rennstrecke aber extrem teuer und stehen in keinem Verhältnis. Vielleicht sollt man Rennstreckenveranstaltungen subventionieren oder auch andere Plätze schaffen wo Motorradfahrer, ohne zu stören, fahren / trainieren können. Damit wäre beiden Seiten geholfen.

 

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