Wie berichtet hatte die Straßenverkehrsnovelle vom April 2020 einen Formfehler wodurch sie unwirksam wurde. Nicht gänzlich geklärt wurde, ob sie komplett oder nur in Teilen unwirksam wurde, daher hat man sie erstmal ausgesetzt.
Das Justizministerium Baden- Württemberg hat sich das jetzt noch mal angesehen und die Landes- und Bundesverkehrsministerien darauf hingewiesen, das auch die Änderungen der StVO von 2013 und 2009 Zitierfehler enthalten. Nach Ansicht des Justizministeriums dürften auch die beiden Novellen komplett unwirksam sein und daher sollte aktuell die StVO von 2007 gelten.
Was würde sich ändern bzw. gegen was könnte man vorgehen?
Nach Einschätzung des ADAC könnten bis zu 100.000 Fahrverbote, die nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängt wurden, jetzt rechtswidrig und damit juristisch anfechtbar sein.
Handyverstöße am Steuer sind jetzt für die Polizei wieder schwieriger nachzuweisen, da später eingeführte Befugnisse nicht mehr gelten.
MP3-Player, Tablets und andere elektronische Geräte dürften wieder am Steuer genutzt werden.
Statt mit Führerscheinverlust und 200 Euro Strafe müsste man für das Nichtbilden einer Rettungsgasse nur 20 Euro zahlen.
E-Roller und andere elektrische Kleinstfahrzeuge dürften nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Die Punktereform wäre ungültig. Man könnte wieder bis zu 18 Punkte sammeln.
Winterreifenpflicht würde entfallen. Es würde reichen Reifen mit ausreichendem Profil zu fahren.
Das Verhängen von Strafen anhand von einer errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt, so wie es erst vor Kurzem am Rursee war, wären nicht mehr erlaubt.
Vermutlich dürfte auch die aktuelle Definition eines illegalen Straßenrennens, was zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen als Tatmittel führen kann, wieder auf eine „übermäßige Straßennutzung“ zurückfallen. – Wobei ich dazu bisher leider noch keine juristische Einschätzung finden konnte.
Chaos und baldige Neuordnung?
Auf jeden Fall herrscht in der Straßenverkehrsordnung momentan einiges an Chaos. Am Freitag möchte man in einer Sitzung des Bundesrates über die neue StVO-Novelle abstimmen. Ob man dort allerdings eine Einigung erzielen kann, ist bisher noch offen. Gestritten wird immer noch ab welche Geschwindigkeitsüberschreitung man den Führerschein verlieren soll.
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