Um gegen das Tiroler-Fahrverbot klagen zu können, verstieß Georg Sedlmayr aus Wattens bewusst dagegen. Jetzt wurde seine Beschwerde vom Verwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen.
Sedlmayr befuhr mit seinem Motorrad, dessen eingetragenes Standgeräusch 100 db beträgt, am 13. Juni 2020 eine der Tiroler Strecken, die nur mit Motorrädern mit einem eingetragenen Standgeräusch von max. 95 db befahren werden dürfen. Er wurde kontrolliert und bekam eine Strafe von 220 Euro, gegen die er beim Landesverwaltungsgericht klagte. Er wollte damit erreichen, dass die Streckensperrung an Sich geprüft wird.
Die Beschwerde wurde jetzt laut Aktenzeichen LVwG-2020/37/2639-17 abgelehnt. Das Landesverwaltungsgericht sah die Streckensperrung nicht als gleichheits- oder gesetzeswidrig an. Das Fahrverbot diene dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigung und das überwiege dem Interesse der Motorradfahrer die Streckenabschnitte ungehindert zu nutzen.
Zum Urteil (PDF): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_TI_20210601_LVwG_2020_37_2639_17_00/LVWGT_TI_20210601_LVwG_2020_37_2639_17_00.pdf
Zur Erklärung:
Das Standgeräusch wird nur im Fahrzeugschein eingetragen, um der Polizei einen Wert zu liefern, mit dem sie überprüfen können, ob eine Auspuffanlage manipuliert wurde. Das Geräusch im Stand wird bei hochdrehendem Motor bis zur Hälfte der Maximaldrehzahl gemessen. Ein Motorrad ist während einer normalen Fahrt meist viel leiser. Außerdem kommt es eher auf die Fahrweise an, wie laut ein Motorrad unter der Fahrt wirklich ist.
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