Gegen die Streckensperrung nur für Motorradfahrer zwischen Hennickendorf und Ahrensdorf klagte Lars Böhler von der Initiative Schräglagenfreiheit.  Das Gericht bestätigte, dass die Sperrung nicht verhältnismäßig ist.  Die Verbots-Beschilderung wurde entfernt, sicher ist es allerdings nicht, ob es dabei bleibt…

Gegen die Streckensperrung nur für Motorradfahrer zwischen Hennickendorf und Ahrensdorf klagte Lars Böhler von der Initiative Schräglagenfreiheit.  Das Gericht bestätigte, dass die Sperrung nicht verhältnismäßig ist.  Die Verbots-Beschilderung wurde entfernt, sicher ist es allerdings nicht, ob es dabei bleibt…

 

Wie, wann und warum es zur Sperrung kam

Die bei Motorradfahrern sehr beliebte Strecke im Nuthe-Urstromtal wurde im August 2021 für Motorräder gesperrt.  Als Begründung wurde die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer genannt, da es auf der Strecke vermehrt zu Unfällen mit Motorradbeteiligung kam und 2020 auch ein Fahrradfahrer von einem Motorrad erfasst wurde.  Natürlich gab es auch bereits seit Jahren Diskussionen, da sich Anwohner von dem „Motorradlärm“ gestört fühlten.

Noch vor der Sperrung wurde die Strecke auf 70 km/h begrenzt, mit der Ausnahme von Motorrädern die dort nur 50 km/h fahren durften.  Die Kreis-Unfallkommission hatte der Gemeinde wiederholt empfohlen bauliche Maßnahmen vorzunehmen, um die Strecke sicherer zu machen.  Diese wurden allerdings nicht umgesetzt, mit einer Ausnahme: Risse im Asphalt wurden mit Bitumenstreifen ausgebessert.  Es folgte schließlich die Sperrung der Strecke an Wochenenden und Feiertagen, zwischen 6 und 22 Uhr, nur für Motorräder, während der Saison.

 

Initiative Schräglagenfreiheit klagte gegen die Sperrung

Lars Böhler von der Initiative Schräglagenfreiheit, die den freiheitlichen Grundgedanken des Motorradfahrens gegen Verbotsideologien verteidigen möchte, klagte gegen die Streckensperrung. 

Der Rechtsstreit zieht sich bereits über mehrere Monate.  Als erster Teilerfolg konnte erreicht werden, dass die Beschilderung im Winter entfernt werden musste, da es sich zuerst nur um eine saisonale Sperrung zu Testzwecken handelte, die nur bis Ende November galt.  Trotzdem wurden danach die Schilder nicht abgenommen, bis dies durch eine Klage erzwungen wurde.

Da die Sperrung im Frühjahr wieder verhängt wurde, klagte man erneut dagegen.  Das aktuelle Ergebnis: Das Gericht sieht die Sperrung als nicht verhältnismäßig an, auch den Versuch die Sperrung als „Testsperrung“ durchzusetzen, wurde vom Gericht abgelehnt, da vom Landkreis dafür auch gar nicht genug Daten gesammelt wurden.  Nachgereichte Messungen der Polizei konnten das Gericht ebenfalls nicht überzeugen, denn daraus ging hervor, dass während der geplanten Sperrzeiten im Vorfeld nur 20% der Unfälle vorgefallen sind.  Deswegen muss man auch die Wirkung der geplanten Sperrung in Frage stellen.

 

Letztes Wort noch nicht gesprochen

Wie ich von Lars Böhler von der Initiative Schräglagenfreiheit erfahren habe, ist der Landkreis in die Rechtsbeschwerde gegangen.  Das letzte Wort ist in dieser Sache also noch nicht gesprochen.

 

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Sperrung von Gericht als nicht verhältnismäßig angesehen, aber… 3

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