Der BVDM, Bundesverband der Motorradfahrer e.V., wurde in letzter Zeit oft hier erwähnt, da sie meist erfolgreich gegen Streckensperrungen für Motorradfahrer klagen bzw. in diesem Gebiet die Interessen der Motorradfahrer vertreten. Jetzt bringen sie sich aber selbst in die Diskussion

BVDM fordert eine Halterhaftung

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Jetzt fordern genau diese Vertreter der Motorradfahrer die Einführung einer Halterhaftung, was aus einem Interview von RP-Online mit Michael Lenzen, dem Vorsitzenden des BVDM, hervorgeht. Damit könnten viele Biker evtl. aber nicht einverstanden sein, der BVDM sieht hier aber scheinbar eine Lösung für das „Motorradproblem“.

 

Fahrerhaftung vs. Halterhaftung

In Österreich gilt die Halter- in Deutschland die Fahrerhaftung, aber wo ist da der Unterschied? Wo liegen Vor- und Nachteile?

Fahrerhaftung

Bei Verstößen im fließenden Verkehr in Deutschland muss der entsprechende Fahrer zur Verantwortung gezogen werden. Da der Fahrer nicht immer mit dem Halter des Fahrzeugs identisch ist, haben die Behörden oft Schwierigkeiten den Fahrer zu ermitteln.

Wurde z.B. ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, so bekommt im Normalfall der Halter erstmal einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er sich dazu äußern kann wer der Fahrer war. Je nach Reaktion darauf bringt es die zuständigen Behörden zum Teil in Probleme, da der Fahrer selbst oft nicht, oder nicht leicht zu ermitteln ist. Im KFZ-Bereich ist das noch etwas einfacher – durch das Foto in Kombination mit dem Nummernschild kann man den Fahrer oft leichter finden. Stimmen Halter und Fahrer nicht überein werden notfalls Nachbarn durch die Polizei befragt ob sie die Person auf dem Bild erkennen. Das reicht meistens schon.

Schwieriger ist es bei Motorradfahrern. Wenn nur von vorn geblitzt und nicht durch einen Beamten das Nummernschild erkannt wurde (er wäre dadurch Zeuge), ist es eigentlich recht unwahrscheinlich Fahrer oder Halter zu ermitteln. In diesem Fall würde auch eine Halterhaftung nicht viel bringen…

Noch sind wir aber bei der Fahrerhaftung. Wenn der Halter selbst nicht der Fahrer war und auch nicht sagen kann wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist, dann wird die Ermittlung des Fahrers recht schwierig. Ein Besuch der Polizei wäre möglich um das Bild des Fahrers mit dem Aussehen des Halters zu vergleichen. Hier helfen auch keine getönten oder verspiegelten Visiere (vorausgesetzt diese sind zugelassen). Durch moderne Bildbearbeitung ist das Gesicht hinter dem Visier meist trotzdem gut zu erkennen. Die Polizei kann außerdem darum bitten den Helm und andere Motorradkleidung zum Vergleich vorzulegen. Weigert man sich, wäre eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung möglich. Das Ganze kann bis zu teuren Gutachten gehen, die beweisen sollen, ob das Gesicht, der sichtbare Halsbereich oder die Kleidung usw. übereinstimmen… Auch die Auflage eines Fahrtenbuches wäre evtl. möglich – auch wenn einem nicht nachgewiesen werden kann, dass man selbst die Geschwindigkeitsübertretung begangen hat…

Alles in allem kann es gerade im Motorradbereich schwierig sein den Fahrer zur Verantwortung zu ziehen und es ist oft mit erheblichem Aufwand und damit mit erheblichen Kosten verbunden

Bei der Fahrerhaftung gilt die Unschuldsvermutung, die Schuld muss erst bewiesen werden.

 

Halterhaftung

Das ist relativ kurz erklärt. Bei einem Verstoß im fließenden Verkehr muss nur das Nummernschild erkannt oder eben der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden. Der Halter des Fahrzeugs wird automatisch wegen dem Vorfall belangt. Um sich dagegen zu wehren muss er nachweisen nicht gefahren zu sein, was am einfachsten ist wenn man den eigentlichen Fahrer meldet.

Beweisen kann man das aber auch durch Zeugenaussagen oder andere Dinge. Was allerdings nicht immer so leicht ist, oder kannst du noch genau sagen wo du vor genau 3 Woche um 18.30 Uhr warst? – Und wie du das belegen könntest?

Bei der Halterhaftung gilt erstmal die Schuldvermutung, die Unschuld muss erst bewiesen werden!

 

Forderungen des BVDM

Neben der Halterhaftung fordert der BVDM auch das komplette Verbot von Klappenauspuffsystemen und eine Neuregelung der Beurteilung der Lautstärke. Momentan dürfen Motorräder einen Wert von 77 /78 db in bestimmten Fahrsituationen nicht überschreiten. Diese Bestimmung wurde erst mit Einführung von Euro4 verschärft. Dem BVDM geht das allerdings nicht weit genug. Sie wollen, dass die entsprechende Höchstläutstärke in keiner Fahrsituation überschritten werden darf.

 

Sind die Forderungen umsetzbar?

Grundsätzlich sind die Vorschläge des BVDM wohl gut gemeint. Lärm ist ein Hauptargument warum Leute Hass auf Motorradfahrer bekommen und der könnte durch eine neue Lautstärkenregelung minimiert werden.

Zu beachten ist allerdings, dass dies nicht von heute auf morgen umsetzbar und davon auch ganz Europa betroffen wäre. Wird sich also wohl nicht umsetzen lassen… Dazu kommt, dass die Lärmvorschriften erst verschärft wurden und neue Regelungen auch immer nur für Fahrzeuge gelten, die nach der Neuregelung auf den Markt kommen. Es würde also ganz schön lang dauern bis es wirklich leiser werden würde, da wohl auch nicht jeder gleich ein neues Motorrad kauft…

Die Einführung einer Fahrerhaftung soll wohl Chaoten, Lärmmacher und Raser ausbremsen. Wenn sie eingeführt werden sollte, müsste sie aber für alle Fahrzeuge gelten, ansonsten wäre es diskriminierend. Dagegen würde sich aber schon allein der ADAC mit allen Mitteln wehren. Eine Einführung ist daher auch sehr unwahrscheinlich und die Frage ist auch, will Deutschland das wirklich? – Ob sich dadurch ein Erfolg einstellen würde ist auch fraglich, da das Ermitteln des Halters (zumindest im Motorradbereich) oft genauso oder zumindest fast so schwer ist wie das Ermitteln des Fahrers…

 

Die Frage die noch bleibt ist, was denken die Biker selbst darüber?

Hier wären wohl verschiedene Sichtweisen möglich:

PRO: Es ist gut, dass sich der BVDM Gedanken macht und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet um den Hass auf Motorradfahrer zu minimieren und um weitere Streckensperrungen zu verhindern. Auch wenn sie noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet wurden, so ist es zumindest schon mal ein Ansatz – ein Schritt in die richtige Richtung

CONTRA: Es ist schlecht dass gerade der Bundesverband der Motorradfahrer hier mit unrealistischen Forderungen den Bikern in den Rücken fällt und sie damit Motorradgegnern indirekt Recht geben. Hier sogar noch strengere Vorschriften zu fordern als der Gesetzgeber selbst – geht gar nicht…

 

Wie denkt ihr darüber?…

 

Letzte Aktualisierung am 20.04.2024 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API  

 

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