Von April bis September sollte die Nordhelle, die L707 zwischen Herscheid und Meinerzhagen, für Motorräder gesperrt werden. Gegen die Sperrung klagte der BVDM bereits 2018. Daraufhin musste die Strecke erstmal wieder freigegeben werden.

Der Märkische Kreis legte Beschwerde dagegen ein. Über die Beschwerde wurde nun vom Oberverwaltungsgericht entschieden.

 

Nordhelle – Fahrverbot ist rechtswidrig

 

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Als Begründung wird angegeben, der Märkische Kreis ist zwar zu Recht von eine erhebliche Gefahrenlage ausgegangen, auch Voraussetzungen für verkehrsbeschränkende Maßnahmen wären vorgelegen, dass in der Saison durchgängige Verkehrsverbot für Krafträder ist aber ermessensfehlerhaft.

Es würde gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Es wäre nicht erkennbar, warum das Anbringen von Fahrbahntrennungen in Kurvenbereichen zur Gefahrenminderung als milderes Mittel ausscheiden sollte.

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Autor)

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