Querly musste sich am 14.04.2022 vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler dem Vorwurf ein illegales Rennen gefahren zu sein stellen. Um ca. 12 Uhr wurde das Urteil über den Grenzgaenger gesprochen.

Querly musste sich am 14.04.2022 vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler dem Vorwurf ein illegales Rennen gefahren zu sein stellen. Um ca. 12 Uhr wurde das Urteil über den Grenzgaenger gesprochen.

Im Vorfeld gab es bereits eine Verhandlung gegen zwei der beteiligten Motorradfahrer. Am 14.04.2022 musste sich dann Querly und der vierte Fahrer S. den Vorwürfen stellen, darunter Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob Verkehrswidriges Verhalten, das Fahren mit höchstmöglicher Geschwindigkeit (illegales Rennen) und die Verabredung dazu.

 

Der Vorfall – Grund der Anklage

Der Vorfall ereignete sich bereits am 18.05.2020. Querly und drei weitere Motorradfahrer trafen sich für eine Motorradtour. Sie waren mit Helmkameras ausgerüstet und filmten somit selbst die folgenden Geschehnisse. Dadurch sammelten sie auch Beweise, die sie zum Teil ent- zum anderen aber auch belasteten.

In den Abendstunden befuhren sie unter anderem die K18 in der Nähe von Adeau (Rheinland-Pfalz). An einer T-Kreuzung wollten sie wenden, um die kurvenreiche Strecke noch einmal entlangzufahren. Zu dieser Zeit fuhr auch der Zeuge H. auf die K18, direkt bevor die vier Motorradfahrer hinter ihm wendeten. Schließlich holten sie H. in seinem PKW ein und überholten ihn. Zeuge H. rief daraufhin die Polizei und meldete offenbar das Motorradfahrer in Rennmanier die Strecke hoch und runterfahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Kurz darauf soll Zeuge H. die Biker nochmal auf einem Parkplatz an der Strecke gesehen haben.

Ein Streifenwagen der Polizei fuhr zur angegebenen Strecke. Im Kurvenbereich kamen ihnen zwei Motorräder entgegen, weswegen sie abbremsten und ein Wendemanöver einleiteten. Die beiden Motorradfahrer entzogen sich einer Kontrolle und fuhren davon. Bei der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass es hierbei noch einiges zu ergänzen gab und sich das ein oder andere auch etwas anders abgespielt hatte.

Die Szene mit dem Streifenwagen wurde später in dem Video „ONE LIFE – querly 2020“ auf YouTube hochgeladen.

 

Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung

Nachdem die mutmaßlichen Fahrer ermittelt werden konnten, gab es Hausdurchsuchungen. Querly und dem Mitangeklagten S. wurde der Führerschein abgenommen. Daneben wurden Datenträger und auch zwei bei der Tat genutzte Motorräder sichergestellt.

Wie der Anwalt von S. bei der Verhandlung erwähnte, soll es bei der Durchsuchung zu sehr unschönen Vorfällen gekommen sein, die S. und auch seine Familie sehr belastet haben. Genauer wurde darauf bei der Verhandlung allerdings nicht eingegangen.

 

Bereit zur Aufklärung beizutragen

Die beiden Angeklagten erklärten sich bereit, bei der Aufklärung mitzuwirken. Der Anwalt von S. gab allerdings an, dass zum aktuellen Zeitpunkt gar nicht klar sei, was seinem Mandanten genau vorgeworfen werde und wie viele Taten es sein sollen. Dementsprechend sein auch nicht klar, wie die Verteidigung aussehen solle. Er gab an, dass sich sein Mandant bewusst ist, einen Fehler gemacht zu haben. Diese Fehler sehen sie allerdings eher im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und nicht im Bereich einer Straftat.

Einer der Anwälte von Querly (er wurde von zwei vertreten) gab an, dass man das Gefühl habe, dass man hier regelrecht nach einer Straftat suche. Querly war außerdem bereit eine Stellungnahme abzugeben.

 

Schwieriges Statement für Querly

Querly war sichtlich nervös und niedergeschlagen. Es fiel ihm extrem schwer, das vorbereitete Statement vorzulesen. Er musste wegen der emotionalen Belastung mehrfach unterbrechen und entschuldigte sich auch dafür.

Er gab an, dass er das Ende der Ausfahrt sehr bereue. Er wollte mit den anderen nur interessante Strecken sehen und Spaß haben. Im Vorfeld wurde mit den anderen Fahrern nur ausgemacht in welcher Reihenfolge man fahren werde und an diese hat man sich auch gehalten. Als die Polizei ihnen entgegenkam ist er vom Gas und erstmal nur weitergerollt, anschließend hat er seine Fahrt normal fortgesetzt. Er wollte in der Situation nichts falsch machen.

Er gab an, dass ihn die Situation und der Vorfall extrem belastet was auch die Hausdurchsuchung um 7 Uhr morgens einschließt. Er fühle sich schon extrem bestraft, obwohl die Verhandlung noch nicht abgeschlossen ist.

 

Befragung der Zeugen

Eigentlich sollte der Zeuge H., der die Polizei wegen der Fahrweise der vier Biker rief, als erstes aufgerufen werden, um auszusagen. Er war allerdings nicht anwesend und konnte zuerst auch telefonisch nicht erreicht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt erreichte man ihn dann doch noch. Er hatte den Termin „verpeilt“ und konnte arbeitsbedingt kurzfristig nicht mehr erscheinen.

Der weitere Verhandlungsverlauf ergab allerdings, dass man auf die Zeugenaussage verzichtete, wodurch keine Vertagung der Verhandlung nötig wurde.

 

Nur durch Video konnten die Fahrer ermittelt werden

Der Polizeibeamte L. sagte aus, das entsprechende Video im Internet gesehen zu haben. Man konnte erkennen, dass die Aufnahmen relativ aktuell sind und die Kommentare unter dem Video deuteten darauf hin, dass es sich dabei um eine Strecke in der Eifel handeln müsse.

Daraufhin telefonierte er mit Kollegen in diesem Gebiet und fragte, ob ein entsprechender Vorfall bekannt sei. Dies wurde bestätigt und man sagte L., dass der Vorfall aktuell allerdings nicht weiterverfolgt wird, da man keine Kennzeichen der Fahrzeuge und auch keine weiteren Ansätze hätte. Durch das Video im Internet änderte sich das allerdings.

 

500 m Verfolgungsfahrt?

Als nächstes wurden die beiden Polizeibeamten G. (24 Jahre) und B. (26 Jahre) nacheinander befragt. Die beiden stellten die Besatzung des polizeilichen Einsatzfahrzeugs dar und waren somit an der Verfolgungsfahrt beteiligt.

 

Der Polizeibeamte G. gab an, dass Zeuge H. in den frühen Abendstunden vier Motorradfahrer gemeldet hat, die die Strecke in Rennmanier hoch und runterfahren. Vor Ort kamen ihnen im Kurvenbereich zwei Motorräder entgegen, weswegen sie ein Wendemanöver einleiteten und die Verfolgung aufnahmen. Nach 500 m brachen sie die Verfolgung allerdings ab und hielten an, da das Auto am Limit war. Die beiden Motorräder sollen sich so schnell entfernt haben, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu sehen und auch nicht mehr zu hören waren. Von hinten näherten sich allerdings zwei weitere Motorräder, die, als sie die Polizei bemerkten, wendeten und in entgegengesetzter Richtung davonfuhren. Mit welcher Geschwindigkeit die „Verfolgungsfahrt“ durchgeführt wurde, konnte er nicht sagen, da man in so einer Situation nicht darauf achten würde. Die beiden Motorräder habe man nur in der Kurve beim Wenden gesehen. Auf der darauffolgenden 800 m langen Geraden waren sie bereits außer Sichtweite.

 

B. gab an, dass Zeuge H. eine unbekannte Anzahl von Motorrädern meldete, die andere Verkehrsteilnehmer durch ihre Fahrweise gefährden. Nach seiner Aussage musste die Verfolgungsfahrt abgebrochen werden, da ihr Fahrzeug das nicht mehr mitgemacht hat.

Die Art und Weise, wie die Motorradfahrer unterwegs waren, konnte er nicht abschätzen.

Auf Nachfrage erklärte er, warum die Verfolgungsfahrt nach 500 m beendet werden musste und was damit gemeint sei, dass das Fahrzeug dies nicht mitgemacht hätte. Er gab an, dass das Fahrzeug dafür nicht ausgelegt sei. Die Bremsen haben nicht mehr mitgemacht, sie waren überhitzt und qualmten. Daher wurde die Verfolgungsfahrt nicht nur nach 500 m abgebrochen, deswegen hielt man sogar an, um nach den Bremsen zu sehen. Zu diesem Zeitpunkt kamen dann auch die beiden anderen Biker von hinten, die dann wendeten und davonfuhren. Er gab an, dass sie eine Anfahrt von etwa 15 bis 20 km hatten und die Bremsen dadurch überfordert waren.

 

Be- und entlastendes Videomaterial

Im Anschluss der Zeugenbefragungen wurden zwei Videos vorgeführt, die zum einen den Überholvorgang, bei dem die vier Biker den Zeugen H. überholten, und zum anderen die Flucht vor der Polizei zeigen sollte.

 

Video „gefährdender“ Überholvorgang

Die Videodateien wurden in voller Länge abgespielt und zeigten das Videomaterial der Helmkamera des Beschuldigten S. Man sah, wie die Gruppe Motorradfahrer auf der Strecke unterwegs war. Am Ende der Strecke sah man wie Zeuge H. auf die Straße einfuhr und die Motorradfahrer wendeten, um die Strecke nochmal zu befahren. Sie holten Zeuge H. im Kurvenbereich ein und überholten ihn auf einer darauffolgenden Geraden.

Der Richter, die Staatsanwältin und die Verteidiger waren sich im Anschluss darüber einig, dass hier keine Gefährdung vorlag und man aus diesem Grund auch auf die Aussage des nicht anwesenden Zeugen H. verzichten könne. Dadurch musste die Verhandlung nicht vertagt werden, da der Zeuge H. den Termin vor Gericht „verpeilt“ hatte.

 

Video „Flucht“ vor der Polizei

Auch das zweite Video wurde in voller Länge abgespielt und zeigte das Videomaterial des beschuldigten S.. Man sah, wie ihnen der Polizeiwagen entgegenkam, abbremste und das Wendemanöver einleitete.

Querly, der zu diesem Zeitpunkt an erste Stelle fuhr ging offenbar vom Gas, wurde dann von S. überholt und mit den Worten „Weiter! Weiter! Weiter!“ zur Flucht animiert. Die beiden setzten die Fahrt fort und überholten mehrere Fahrzeuge. In einem Fall überholte S. einen PKW nur knapp vor einer Kreuzung, um dann rechts abzubiegen, wobei der PKW sogar schon per Signal zeigte, dass er links abbiegen wolle. Ob und wie Querly hier überholte, konnte man im Video nicht sehen, da er hinter S. fuhr. Sie flüchteten über mehrere Minuten und fuhren schließlich in ein Waldgebiet.

 

Lange Pause, Besprechungen und Flucht eingeräumt

Nach den Videos einigte man sich, auf die Zeugenaussage von H. verzichten zu können. Der Richter deutete allerdings an, durch die Flucht vor der Polizei den Tatbestand von 315d (illegales Rennen) erfüllt zu sehen.

Die Anwälte von Querly und S. baten daraufhin um eine 10-minütige Unterbrechung, um sich mit ihren Mandanten besprechen zu können. Die Pause zog sich länger hin, da dann die Staatsanwältin und der Richter zusammen mit den Anwälten den Tatbestand und die Definition von §315d im Allgemeinen besprachen, allerdings nicht in Bezug auf den vorliegenden Fall.

Die beiden Beschuldigten S. und Querly räumten anschließend ein, vor der Polizei geflüchtet zu sein. Sie gaben also eine Flucht vor der Polizei zu.

 

Das Ende von Querly? – Arbeitslos – Umorientierung

Da sich die Geldstrafe am Verdienst des Verurteilten orientiert, wurden auch die aktuellen Umstände der Beschuldigten abgefragt.

Querly gab an arbeitslos zu sein und aktuell gar keine Einnahmen zu haben. Arbeitslosengeld bekomme er aktuell nicht, da er aufgrund seiner Kündigung eine 3-monatige Sperre habe. Auf die Frage, warum er gekündigt hat, gab er an, dass ihn der Vorfall zu sehr belastet hat und ihm das alles zu negativ geworden sei. Er möchte sich umorientieren. Was er zukünftig machen wird oder will, kann er nicht sagen. Er möchte das Ganze hier erstmal abschließen, bevor er wieder länger als zwei Wochen in die Zukunft planen kann.

 

Die geforderte Bestrafung – Entschuldigung

Die Vorwürfe gegen die beiden waren in zwei Bereiche eingeteilt, die Verabredung zu einem illegalen Rennen, die Fahrt auf der K18 und dem gefährdenden Überholvorgang zum einen – und auf die Flucht vor der Polizei als zweites. Der erste Teil konnte nicht ausreichend belegt werden, der zweite Teil wurde von den beiden Angeklagten eingeräumt.

Aus diesem Grund forderte die Staatsanwältin eine Strafe von 80 Tagessätzen und 6 Monate Fahrverbot für S. und eine Strafe von 90 Tagessätzen und 6 Monate Fahrverbot für Querly. Die Verteidiger schlossen sich der Forderung an.

 

Bevor sich der Richter zur Urteilsfindung zurückzog, entschuldigte sich S. für seine Tat und gab an, so etwas nie wieder zu machen. Auch Querly äußerte sich: „Ich glaub man sieht es mir an, dass ich es bereue“

 

Umstände beim Strafmaß berücksichtigt

Der Umstand, dass es sich sehr lange hingezogen hatte, bis der Vorfall verhandelt werden konnte, (u.a. wegen den schweren Überschwemmungen im Ahrtal) wurde positiv im Strafmaß berücksichtigt.

Die beiden Angeklagten mussten seit der Hausdurchsuchung ohne Führerschein auskommen, was sich extrem auf das Umfeld und auf die Möglichkeit zur Arbeitsstätte zu kommen auswirkte. Die Beziehung von S. ging dadurch sogar zu Bruch. Außerdem hatten die beiden Beschuldigten keinerlei Vorstrafen.

 

Urteil und Begründung

Das geforderte Strafmaß wurde vom Richter übernommen. S. wurde zu 80 Tagessätzen und 6 Monate Führerscheinentzug und Querly zu 90 Tagessätzen und 6 Monate Führerscheineinzug verurteilt. Da die Zeit, die die Führerscheine eigezogen waren, angerechnet wird, bekamen die beiden ihre Scheine noch im Gerichtssaal zurück. Auch die beschlagnahmten Motorräder werden zurückgegeben. Die Kosten der Verhandlung müssen von den Verurteilten getragen werden.

 

Der Richter sah den Tatbestand des illegalen Rennens (§315d) durch die Flucht vor der Polizei erfüllt, außerdem wurde das ja auch von den beiden zugegeben. Die Art und Weise wie auf der Flucht gefahren und wie vor dem Kreuzungsbereich überholt wurde, ließ keine andere Beurteilung zu. Außerdem geht es nach §315d darum die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen zu wollen, dabei muss diese nicht zwangsläufig auch erreicht werden.

Die Staatsanwältin, die Verteidiger und die Verurteilten gaben an, das Urteil zu akzeptieren und auf Rechtsmittel dagegen verzichten zu wollen, dadurch ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Das Thema wird heute Abend in der Mopped Show auf YouTube nochmal live behandelt. Hier spreche ich dann über meine Eindrücke bei der Verhandlung und man kann mir auch per Chat und CALL-IN fragen dazu stellen.

 

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