Seit letztem Jahr ist der Würgauer Berg (Fränkische Schweiz) an Wochenenden und Feiertagen für Motorräder gesperrt. Der BVDM klagte dagegen.
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Die Klage gegen die Streckensperrung der Bundestraße 22 bei Würgau wurde vorerst abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof München erklärte die zeitweise Sperrung des Landratsamt Bamberg als rechtens, da dort, nach Ansicht des Gerichts, von einer besonders gefährlichen Verkehrssituation auszugehen ist.
Die Streckensperrung wurde befristet für ein Jahr eingeführt und gilt bis Ende dieses Jahres. Man kann davon ausgehen, dass die Sperrung danach dauerhaft gelten wird.
Ein zusätzliches unschönes Detail: Die Presse wurde über die Entscheidung noch vor dem Anwalt des BVDM informiert…
- Dewitt, Dominique (Autor)
Letzte Aktualisierung am 5.10.2024 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API