Im Juni letzten Jahres wurden bestimmte Strecken Tirols für Motorräder mit einem eingetragenem Standgeräusch von über 95 db(A) gesperrt. Diese Sperrung soll jetzt auch die nächsten Jahre bestehen bleiben.

Im Juni letzten Jahres wurden bestimmte Strecken Tirols für Motorräder mit einem eingetragenem Standgeräusch von über 95 db(A) gesperrt. Diese Sperrung soll jetzt auch die nächsten Jahre bestehen bleiben.

 

Saisonale Sperrung bleibt bestehen

Betroffen sind weiterhin die gleichen Strecken wie bisher. Die Sperrung soll jährlich von 15.04. bis 31.10. gelten. Im Winter wird man also auch dort Motorradfahren dürfen, wenn wohl auch nicht wirklich können, da es die Witterungsverhältnisse in diesem Zeitraum zum Großteil gar nicht zulassen.

 

Fadenscheinige Begründungen der Verlängerung

Als Grund für die Verlängerung der Sperrung werden Daten genannt, die im letzten Jahr gesammelt wurden. Demnach habe die Sperrung für Motorräder mit einem eingetragenem Standgeräusch von über 95 db zu einer Lärmpegelreduktion von 2 dB geführt. Im Gebiet Außerfern ging die Anzahl an Motorrädern um 36 Prozent zurück. Die Anwohner zeigen sich mit der Maßnahme zufrieden.

Einbußen im Tourismus sollten bei diesen Zahlen unumgänglich sein und auch 46 Prozent der Befragten Anwohner räumten das ein. Geht es nach einer Analyse, die von der Tiroler Landesregierung in Auftrag gegeben wurde, dann ist das allerdings nicht richtig.

Laut der Studie kann man die Einbußen im Tourismus nicht dem Fahrverbot zuschreiben, da auch die Corona-Pandemie darauf großen Einfluss hatte. Man scheint den Einfluss der Coronakrise allerdings nicht zu berücksichtigen, wenn es um den Rückgang der Anzahl an Motorradfahrern und dem dadurch zwangsläufigen Rückgang an Lautstärke geht. Hier schreibt man es dem dadurch „erfolgreich“ erscheinenden Fahrverbot zu. Da man das Fahrverbot als Erfolg wertet, wird es auch verlängert.

 

Folgende Strecken sind im Detail betroffen:

  • L199 Tannheimerstraße, von Straßenkilometer 0.0 bis 22.557
  • L198 Lechtalstraße, von Straßenkilometer 18.162 bis 67.0
  • L21 Berwang-Namloser Straße, von Straßenkilometer 0,0 bis 26.852
  • L246 Hahntennjochstraße 1. Teil, von Straßenkilometer 0.407 bis 13.925
  • L72 Hahntennjochstraße 2. Teil, von Straßenkilometer 0.0 bis 5.175
  • L266 Bschlaber Straße, von Straßenkilometer 0.0 bis 9.672

 

Was ist das Standgeräusch?

Zur Erklärung: Das Standgeräusch wird nur im Fahrzeugschein eingetragen, um der Polizei einen Wert zu liefern, um überprüfen zu können, ob eine Auspuffanlage manipuliert wurde. Das Geräusch im Stand wird bei hochdrehendem Motor bis zur Hälfte der Maximaldrehzahl gemessen. Ein Motorrad ist während einer normalen Fahrt meist viel leiser.

Als Gradmesser, wie laut ein Motorrad während der Fahrt ist, taugt das Standgeräusch nur bedingt. Zum einen kommt es stark auf die Fahrweise an und außerdem können Motorräder mit hohem Standgeräusch währen der Fahrt durchaus leiser sein als Motorräder mit einem geringeren Standgeräusch.

 

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