Eine Reifenbindung bei Motorrädern ist gerade für ältere Motorräder ein Problem, da es die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen meist gar nicht mehr gibt. Daneben gibt es aber auch andere, sehr gute Argumente, einen anderen Reifen zu nutzen.

Reifenfreigaben werden nicht mehr immer anerkannt

Fast jährlich bringen die großen Reifenhersteller neue Updates ihrer Pellen heraus, bei denen sich meist die Eigenschaften immer mehr verbessern. Einen neueren Reifen zu nutzen kann also durchaus auch ein „mehr“ an Sicherheit bringen.

Dies wurde bisher (zum Großteil) auch durch Reifenfreigaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller abgesichert. Polizei, TÜV, Dekra usw. haben diese Freigaben akzeptiert, selbst wenn eine andere Reifengröße als in den Papieren eingetragen verwendet wurde.

Genau das könnte zukünftig aber zu Problemen führen. Vereinzelt kam es in den letzten Jahren schon dazu, dass die Prüforganisationen die Plankette verweigerten, wenn eine andere Reifengröße als eingetragen montiert war. Eine Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ließen sie nicht zählen. Laut den Lesern der Zeitschrift MOTORRAD, kommt das allerdings in letzter Zeit vermehrt vor.

 

Eigentlich sollte eine Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums vom Juli 2008 die Sachlage regeln. Aus der Erläuterung geht hervor, dass eine Abweichung der Reifendimension keinen erheblichen Mangel darstellt und auch nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Wörtlich steht darin: „darf nicht beanstandet werden“.

Diese Auslegung wurde von den Prüforganisationen kritisiert und einige Bundesländer sehen das mittlerweile auch so – zumindest, dass hier ein formeller Fehler vorhanden ist.

 

Es gibt Vermutungen von verschiedenen Seiten, die der Ansicht sind, dass hier nur Profitgier dahinter steckt. Ist die geänderte Reifendimension nicht erlaubt, so kann man sie sich ja eintragen lassen…

Die Prüforganisationen, das Verkehrsministerium und die Reifenindustrie strebt jetzt eine endgültige Klärung an. Christoph Gatzweiler vom Industieverband Motorrad e.V. hält einen Kompromiss für möglich. Er spricht von einer einmaligen Anbeuabnahme für geänderte Reifengröße, die in die Papiere eingetragen wird. Kosten dafür – rund 50 €.

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