Auf der 12 km langen „kleinen Eifelrunde“ ermittelte die Polizei am vergangenen Donnerstag (10.09.2020) die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit von Motorrädern. Wegen des Vorwurfs des illegalen Rennens wurden zwei Motorräder beschlagnahmt.

Auf der 12 km langen „kleinen Eifelrunde“ ermittelte die Polizei am vergangenen Donnerstag (10.09.2020) die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit von Motorrädern. Wegen des Vorwurfs des illegalen Rennens wurden zwei Motorräder beschlagnahmt.

 

Fast genau ein Jahr ist es her, als es eine fast identische Meldung gab. Auch dort stellte sich die Polizei am Straßenrad auf und stoppte die Zeit, die Motorräder brauchten, um die Messstelle ein zweites Mal zu passieren. Laut damaligen Angaben benötigt man unter Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit und ohne anderen Verkehr etwa 11 Minuten für die 12 km lange Strecke um den Rursee. Dadurch ergibt sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 63 km/h.

 

Wie die Polizei NRW Aachen bekannt gab, wurden vergangenen Donnerstag zwei Motorräder und die Führerscheine der Fahrer beschlagnahmt. Die Beiden waren im Alter von 27 und 30 Jahren. Die Polizei konnte eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 103 bzw. 108 km/h ermitteln.

Ob die Beiden zusammen oder unabhängig voneinander um den Rursee fuhren, geht aus der Pressemitteilung leider nicht hervor. Sie müssen sich dem Vorwurf „ein illegales Rennen gefahren zu sein“ stellen, dafür ist es nicht nötig, dass sie miteinander bzw. gegeneinander gefahren sind. Laut §315d / Nr. 3 StGB reicht es aus, gegen sich selbst oder gegen die Zeit gefahren zu sein.

 

Die Polizei kündigt an, Kontrollen dieser Art auch zukünftig durchzuführen.

 

Die Chancen gegen den Vorwurf vorzugehen stehen nicht schlecht

Da in dem Paragrafen nur sehr schwammig erklärt wird, was ein illegales Rennen oder das „Erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit“ genau ist, stehen die Chancen ggf. nicht schlecht, sich vor Gericht mit Erfolg gegen den Vorwurf des illegalen Rennens zur Wehr zu setzen. Da die Beamten die Fahrweise auf der Runde vermutlich nicht beurteilen können und die höchstmögliche Geschwindigkeit für eine BMW S1000RR noch höher sein dürfte, könnten der Vorwurf des illegalen Rennens ggf. vor Gericht keinen Bestand haben.

Eine klare Rechtsprechung dazu gibt es bisher allerdings noch nicht. Es gab allerdings schon Urteile die den Vorwurf des illegalen Rennens fallen ließen, da das Fahrzeug noch weit weg vor der „höchstmöglichen Geschwindigkeit“ war. Der bekannteste Fall wurde erst kürzlich verhandelt. PS Profi JP wurde vom Vorwurf des illegalen Rennens freigesprochen, siehe Video

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Polizei stoppt Rundenzeiten Motorraeder beschlagnahmt
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