Der Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

Monopol bei Paragraph 21 fällt

Dieses sogenannte Vollgutachten war nötig, wenn es keine Papiere mehr gibt (Scheunenfunde), es sich um ein Importfahrzeug handelt für das keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist oder auch für An- und Umbauten.

Bisher durften entsprechende Gutachten in Deutschland nur von TÜV und DEKRA ausgestellt werden, wobei für die westlichen Bundesländer der TÜV und für die neuen Bundesländer die DEKRA die Anlaufstelle war.

Nach dem heutigen Beschluss (15.02.2019) im Bundesrat wird sich dies jetzt ändern. Alle zugelassenen Prüforganisationen dürfen zukünftig Vollgutachten oder Einzelabnahmen vornehmen. Gütig ist die neue Regelung, sobald dies im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ein genauer Termin hierfür steht noch nicht fest, dürfte aber auch nicht allzu lange auf sich warten lassen.

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