Wie berichtet wurde die Kreisstraße A16 bei Mickhausen in eine Richtung für eine Testzeit von einem Jahr gesperrt. Nach dieser Zeit soll ausgewertet werden wie sich die Unfallzahlen entwickelt haben (wie sollen sie sich schon entwickeln, wenn man dort nicht mehr fahren darf bzw. nur eingeschränkt?).
[sam id=”1″ codes=”true”]
Dagegen hatte der BVDM geklagt und mittlerweile gibt es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg. Eine Sperrung zu Testzwecken ist zulässig, die Sperrung bleibt bestehen.
Ob die Sperrung im nächsten Jahr wieder angeordnet wird (und dann dauerhaft), bleibt abzuwarten und kommt wohl auch auf die Unfallentwicklung an. Falls es soweit kommt, hat der BVDM die Möglichkeit noch mal dagegen gerichtlich vorzugehen.
Gegen das aktuelle Urteil wird der BVDM aber wohl keine Beschwerde einlegen, da in einer ähnlichen Angelegenheit (Würgauer Berg) der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München das Augsburger Urteil bestätigt hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Augsburger Urteil noch mal bestätigt werden würde ist hoch und damit würde man nur Geld verbrennen.
Nachvollziehbar ist das Urteil trotzdem nicht, denn nach der Begründung darf dann jede Verwaltung wohl alles zu „Testzwecken“ anordnen…
Irgendwie schwirrt mir gerade die Frage im Kopf herum ob ich wohl mehr Geld in der Tasche habe, wenn ich keine Steuern mehr zahle… Das müsste man wohl mal testen?
Denn augenscheinlich ist es ja egal und sogar gerechtfertigt, wenn man Dinge testet, obwohl man das Ergebnis des Tests schon durch einen logischen Verstand voraussagen könnte.
- Dewitt, Dominique (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-22 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API