Ab dem 1. Mai 2024 wird ein neues Abkommen die Vollstreckung von Bußgeldern zwischen der Schweiz und Deutschland ermöglichen.  Dies stellt eine bedeutende Änderung in der Handhabung von Verkehrsverstößen dar und betrifft sowohl Schweizerinnen und Schweizer, die in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen, als auch Deutsche, die in der Schweiz geblitzt werden.

Details des neuen Polizeivertrags

Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag, der diese Neuregelung beinhaltet, wurde im Herbst 2023 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet.  Die Ratifizierungsurkunden wurden am 27. März 2024 von Michael Flügger, dem deutschen Botschafter, und Nicoletta della Valle, der Direktorin des Bundesamtes für Polizei der Schweiz, in Bern ausgetauscht.

 

Mindestbußgeld für die Vollstreckung

Ein wichtiger Bestandteil des Abkommens ist, dass Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro oder 80 Schweizer Franken vollstreckt werden können.  Dies erleichtert die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung und soll sicherstellen, dass Verkehrssünden nicht ungestraft bleiben.

 

Erwartete Vollstreckungsanfragen

Für das Jahr 2024 werden deutschlandweit etwa 3.000 eingehende und 1.500 ausgehende Ersuche zur Bußgeldvollstreckung erwartet.  Ab 2025 wird eine Zunahme auf 5.000 eingehende und 6.000 ausgehende Ersuche prognostiziert.  Diese Zahlen verdeutlichen die erwartete Intensivierung der Zusammenarbeit in Verkehrsangelegenheiten zwischen den beiden Ländern.

 

Vergleich der Bußgelder

Die Bußgelder in der Schweiz sind deutlich höher als in Deutschland.  Zum Beispiel wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h in der Schweiz mit mindestens 180 Franken (etwa 184 Euro) geahndet, während in Deutschland für dasselbe Vergehen rund 60 Euro fällig werden.

 

Langfristige Auswirkungen und Empfehlungen

Die neue Regelung fordert von Verkehrsteilnehmern, besonders aufmerksam die Verkehrsregeln zu beachten, da Verstöße nun länderübergreifend auch in der Schweiz geahndet werden können.  Der ADAC empfiehlt, Bußgeldbescheide genau zu prüfen und erst zu zahlen, wenn die Vorwürfe als korrekt bestätigt werden.

 

Vollstreckung von Bußgeldern innerhalb der EU

Innerhalb der Europäischen Union ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern bereits gängige Praxis.  Durch EU-weite Regelungen können Mitgliedsstaaten Bußgelder, die in einem Land verhängt wurden, in einem anderen EU-Land vollstrecken lassen.  Dieses System basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Strafentscheidungen, das die Rechtsdurchsetzung über nationale Grenzen hinweg erleichtert.

 

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