Eine anlasslose und flächendeckende Überwachung bleibt untersagt
Gesetz zur automatisierten Überwachung von Dieselfahrverboten gebilligt
Der Bundesrat hat bei der Sitzung vom 15.03.2019 das Gesetzt zur erleichterten Überwachung von Dieselfahrverboten zugestimmt.
Nur einen Tag zuvor war das Gesetz vom Bundestag beschlossen worden, nachdem es noch mal überarbeitet wurde. Durch das Gesetz können Behörden zukünftig relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklassen und auch Bilder der Fahrer automatisch erheben, speichern und verwenden. Um das zu ermöglichen wurde der Paragraf 63c in das Straßenverkehrsgesetz aufgenommen.
Im Sinne der Länder wurde das Gesetz im Vergleich zur Ursprungsversion etwas abgemildert. Dadurch sind nur stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten erlaubt. Ursprünglich sollten stationäre Anlagen permanent überwachen. Unzulässig sind verdeckte Datenerhebungen und Videoaufzeichnungen.
Gekürzt wurden auch die Löschungsfristen der erhobenen Daten. Geplant war ursprünglich eine Löschfrist von sechs Monaten, was wohl datenschutzrechtliche Probleme nach sich gezogen hätte. Man einigte sich jetzt auf eine unverzügliche Löschung der Daten, sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug berechtigt in die Diesel-Fahrverbotszone gefahren ist, es sich also entweder um keinen Diesel oder einen „sauberen“ Diesel handelt. In allen anderen Fällen werden die Daten nach zwei Wochen gelöscht.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet. Ein Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft.
- Dewitt, Dominique (Autor)
Letzte Aktualisierung am 5.10.2024 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API