Es wurde beschlossen, dass ein Führerscheinverlust als Nebenstrafe jetzt bei allen Straftaten möglich ist. Gleichzeitig wurden in dem Gesetzesentwurf kurzfristig weitere Änderungen eingeschoben die eine extreme Verschärfung der Überwachung ermöglicht 

Bericht in Videoform inkl. Ausschnitte der Diskussion und der Abstimmung im Bundesrat weiter unten.

Führerscheinverlust als Nebenstrafe

[sam id=”1″ codes=”true”]Wie bereits berichtet wurde im Bundesrat und Bundestag über eine Änderung des Strafgesetzbuches diskutiert. Bisher war der Verlust des Führerscheins an Delikte gebunden, die auch mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Das sollte gelockert werden, so dass auch für andere Delikte der Führerscheinentzug angeordnet werden kann.
Genau das wurde am 22. Juni neben anderen Änderungen vom Bundestag so durchgewunken. Ein Fahrverbot kann zukünftig eine Nebenstrafe sein, die gerade auch im Jugendstrafrecht angewendet werden könnte, denn dort steht der Erziehungsgedanke über allem. Diese Nebenstrafe soll angewendet werden, wenn eine Geldstrafe nicht den nötigen erzieherischen Effekt verspricht, also z.B. bei sehr reichen Leuten denen eine Geldstrafe nicht weh tun würde, oder um die Hauptstrafe abzumildern, also um z.B. eine Inhaftierung zu vermeiden.
Außerdem wurde die Höchstdauer des Führerscheinentzugs von 3 Monaten auf 6 Monate verdoppelt. Wie erwähnt ist das jetzt bei ALLEN Straftaten möglich!

Kritik der Automobilverbände am Führerscheinverlust als Nebenstrafe

Automobilverbände kritisieren diese Regelung stark, da mit einem Führerscheinentzug die Bestrafung für Betroffene extrem unterschiedlich ausfallen würde. Die Abhängigkeit vom Führerschein ist bei jedem anders. Bei manchen hängt die komplette Existenz daran und bei einem anderen ist er absolut unwichtig. Manche können problemlos auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und bei anderen gibt es öffentliche Verkehrsmittel gar nicht. Betrifft es beispielsweise einen Familienvater oder –Mutter auf dem Land, könnte das sogar zu Nachteilen für Unbeteiligte, z.B. deren Kindern, führen. Die Bestrafung wäre damit ungleich und evtl. sogar ungerecht.
Auch das Argument, dass so auch die eine erzieherische Maßnahme spüren, denen eine Geldstrafe nicht wehtun würde, wird so nicht akzeptiert. Denn genau diese Personen sind auch meist in der Lage sich einfach anderweitig zu behelfen indem sie sich z.B. einen Fahrer einstellen oder auf Fahrdienste wie Taxis zurückgreifen.

Blutprobe kann zukünftig von der POLIZEI angeordnet werden

Eine weitere Änderung betrifft die Blutprobe bei bestimmten Verkehrsdelikten. Bisher war hierfür eine richterliche Anordnung nötig. Dieser Richtervorbehalt wird eingeschränkt. Zukünftig kann eine Blutprobe auch von einem Staatsanwalt oder der Polizei angeordnet werden.

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  • Dewitt, Dominique (Autor)

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Extreme Verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten beschlossen

Da aber auf die Schnelle extrem wichtige und umfassende Änderungen mit in diesen Gesetzesentwurf aufgenommen wurden, fühle ich mich verpflichtet hier auch darüber zu informieren, auch wenn es nicht direkt ein Motorrad-Thema ist. Es geht um eine extreme Verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten. Durch eine staatliche Spionagesoftware dem sogenannten Staats-Trojaner kann ein Smartphone ein Computer oder ähnliche Geräte komplett ausspioniert werden. Alles, wirklich alles was darauf ist kann staatlich genehmigt angesehen oder sogar heruntergeladen werden. Sogar Mikrofone können ferngesteuert aktiviert werden und das gilt auch für Kameras. Man könnte also jederzeit beobachtet werden, egal wo. Dies gilt aber nicht unbedingt nur für Verbrecher oder Terroristen… Genau genommen geht es gar nicht darum Verbrechen im Vorfeld zu verhindern. Hier geht es alleine darum im Nachhinein ein Verbrechen aufzuklären. Es geht allein um die Strafverfolgung.

Im Ursprünglichen Gesetzesentwurf sollte es nur um den Führerscheinverlust als Nebenstrafe gehen. Über eine verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten zur Strafverfolgung wurde zwar auch schon länger diskutiert, aber erst kurz vor der Abstimmung wurden diese gänzlich unterschiedlichen Entwürfe zusammengefasst. Wo es eigentlich „nur“ um den Führerscheinentzug als „Nebenstrafe“ gehen sollte hatte der Gesetzesentwurf auf einmal eine ganz andere Tragweite, da unter anderem das Thema der Onlinedurchsuchung und Quellen Telekommunikations-Überwachung (Quellen TKÜ) einbezogen wurde. Das hiervon so gut wie keiner etwas mitbekommen hat, vor allem die Öffentlichkeit nicht, ist also kein Wunder. Auch die pure Anzahl der Teilnehmer an der Abstimmung (siehe Video weiter unten) bei einem doch so wichtigen Gesetzesentwurf kann man als sehr bedenklich sehen.

Der Verdacht auf eine schwere Straftat reicht aus um heimlich online durchsucht zu werden

Eine Diskussion in der Öffentlichkeit gab es schlichtweg nicht. Man kann auch davon ausgehen, dass der Großteil der Bevölkerung auch nichts von einem entsprechenden Gesetzesentwurf wusste. Das über den Entwurf erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden sollte und er dann im Schnellverfahren bei der Strafprozessreform integriert wurde, dürfte hier wohl auch dazu beigetragen haben.

Um die Verbindung zum Thema Motorrad zu schaffen, da Motorradclubs sowieso einen extrem schlechten Ruf haben kann man davon ausgehen, dass diese unter einen Generalverdacht fallen und entsprechend überwacht werden. Wenn man jetzt jemanden eines Clubs kennt oder evtl. nur öfter bei einem Bikertreff mit ihm spricht, wäre es möglich, dass schon das ausreicht um auch überwacht zu werden. Offiziell muss es für die Ermittlungsarbeiten nötig sein, dass der Verdächtigte Zugang zu dem Handy oder Computer einer anderen Person hatte um dann auch diese zu überwachen.
– ABER, wer entscheidet darüber ob das möglich war? Wer überwacht das? Theoretisch könnte man immer behaupten das eine Möglichkeit bestanden hat und damit ist auch die Überwachung und die Datendurchsuchung bei einem unbescholtenen Bürger möglich.

Dem Gesetzesentwurf wurde zugestimmt.

Bericht in Videoform inkl. Ausschnitte der Diskussion und der Abstimmung

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