Ab 01.04.2020 wurde die L687 zwischen Rönkhausen und Wildewiese bergaufwärts für Motorräder gesperrt. Die Sperrung an Wochenenden und Feiertagen gilt bis 31.10. Der BVDM hat Klage gegen die Sperrung eingereicht, ein Eilantrag wurde aber erstmal abgelehnt.

Ab 01.04.2020 wurde die L687 zwischen Rönkhausen und Wildewiese bergaufwärts für Motorräder gesperrt. Die Sperrung an Wochenenden und Feiertagen gilt bis 31.10. Der BVDM hat Klage gegen die Sperrung eingereicht, ein Eilantrag wurde aber erstmal abgelehnt.

 

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat mit Beschluss vom 22.07.2020 entschieden, dass die Sperrung bis zur Entscheidung über die Hauptklage bestehen bleibt.

 

Dem kurvigen, knapp 5km lange Streckenabschnitt, mit einem Höhenunterschied von 280 m, werden sechst Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien zugesprochen. Zwischen 2009 bis 2019 ereigneten sich dort 58 Unfälle mit Motorradbeteiligung. Dabei verloren fünf Motorradfahrer ihr Leben, 37 wurden schwer und 19 leicht verletzt. Als häufigste Unfallursache wird eine nicht angepasste Geschwindigkeit angegeben (wobei das nicht bedeutet, dass auch mit höherer Geschwindigkeit als erlaubt gefahren wurde!)

 

Als Begründung für die Entscheidung gab die Kammer an, dass wegen der hohen Unfallzahlen auf dem Streckenabschnitt das allgemeine Risiko eines Verkehrsunfalls überschritten werde. Auch eine mögliche missbräuchliche Straßennutzen Einzelner sei unerheblich, da auch ein solches Verhalten dem Streckenabschnitt und den besonderen örtlichen Verhältnissen zugesprochen werden kann.

Außerdem habe man vor Ort den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten und bereits verschiedenste Maßnahmen getroffen, die die Unfallzahlen allerdings nicht nachhaltig verbessert haben. So wurden Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt, Rüttelstreifen und Unterfahrschutz montiert, die Strecke als Unfallstrecke ausgewiesen, oder auch ein Überholverbot angeordnet.

Eine mobile oder stationäre Geschwindigkeitsüberwachung hält man für nicht zielführend, da die Kammer der Ansicht ist, dass Motorradfahrer aufgrund der Helmpflicht, oder wegen fehlendem Frontkennzeichen, nicht zu identifizieren sind.

 

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