Es ist egal, ob man den Führerschein neu erwerben möchte, man ihn bereits seit Jahren hat, man ihn erweitern oder einfach nur umtauschen möchte, es gibt etwas, dass einem jederzeit den Schein kosten könnte und dabei ist kein Fehlverhalten im Straßenverkehr, wie ein „zu schnelles Fahren“, gemeint…

Führerschein und Fahreignung: Wenn Ehrlichkeit teuer wird

Jeder, der mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, bekommt es zwangsläufig mit der Führerscheinstelle zu tun.  Dies kann aber auch der Fall sein, wenn man den Führerschein erweitern möchte, oder wenn man der Führerscheinumtauschpflicht nachkommt, durch die man gezwungen ist, den alten „Lappen“ gegen den aktuellen EU-Führerschein zu tauschen.  Genau das wurde Herrn Scheiblecker aus Kipfenberg im Herzen Bayern zum Verhängnis.

 

Eine freiwillige Angabe mit schweren Konsequenzen

Sowohl bei dem Formular für den Führerscheinantrag, als auch bei dem Formular für den Führerscheinumtausch ist folgender Punkt zu finden:

„Zur gesundheitlichen Fahreignung möchte ich eigenverantwortlich folgende Angaben freiwillig machen: (z.B. Anfallsleiden, Diabetes, Schwerhörigkeit, Bewegungsbehinderungen, Alkohol-, Drogenmissbrauch)“

Überliest man hier das Wort „freiwillig“ oder möchte man einfach nur ehrlich sein, kann das sehr viele Probleme hervorrufen und einem im schlimmsten Fall den Führerschein kosten. 

So erging es auch dem Kipfenberger, der hier sein Diabetes-Leiden angegeben hat, ohne sich dabei groß Gedanken zu machen, da er sehr gut eingestellt ist und sein Diabetes dadurch keine Einschränkung ist. 

Dies reichte aus, dass die Führerscheinstelle seine Fahreignung anzweifelte und er gezwungen war, diese nachweisen zu müssen.  Dazu muss man wissen, dass die Führerscheinstelle hier einfach nach Schlagwörtern filtert und sobald das falsche Wort bei der „freiwilligen Angabe“ zu finden ist, weitere Schritte wegen einem Zweifel an der Fahreignung einleitet.

Im vorliegenden Fall war es auch nicht ausreichend, dass seine Hausärtzin seine Fahrtüchtigkeit bestätigte, er musste erst eine Untersuchung beim TÜV über sich ergehen lassen.  Laut dem Bericht von BR24 hatte Hr. Scheiblecker insgesamt Kosten von rund 1.100 Euro für Untersuchungen, Gutachten und Anwalt zu tragen.  Damit ist die Sache allerdings auch nicht erledigt, denn der TÜV hat ihm auferlegt, die Untersuchung in drei Jahren wiederholen zu müssen…

 

Das Dilemma der freiwilligen Gesundheitsangaben: Zwischen Ehrlichkeit und Selbstschutz

Ist es also ausreichend, wenn man auf die freiwillige Angabe der „Vorerkrankungen“ verzichtet?  Ich persönlich (auch aus eigener Erfahrung – aber dazu kommen wir noch) kann nur Empfehlen, hier keine Angaben zu machen.  Es kann allerdings auch sein, dass die Führerscheinstelle durch dritte von Erkrankungen oder Vorfällen erfährt und dadurch die Fahreignung anzweifeln könnte.  Dies kann von bestimmten Fahr- bzw. Fehlverhalten im Straßenverkehr, die von den Behörden intern weitergeleitet werden, bis zu Drogenmissbrauch reichen.

Grundsätzlich ist es ja richtig, dass die Führerscheinstelle berechtigten Zweifeln an der Fahreignung nachgehen muss, um die Bevölkerung zu schützen. Wie sie das allerdings in manchen Fällen tut, lässt Zweifel aufkommen, ob es sich hier um einen Service für Bürger handelt.

 

Persönliche Erfahrungen: Ein steiniger Weg zum Führerschein

Ich möchte hier nicht ins Detail gehen, aber ich selbst habe leider auch eher unschöne Erfahrungen mit einem Zweifel an der Fahreignung einer jungen Dame gemacht, deren Betreuer ich bin.  Zwischen ursprünglichem Führerscheinantrag und der Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung sind fast 18 Monate vergangen.  Zwischendurch hatte sich durch einen Umzug die zustängige Führerscheinstelle geändert, was einen Neuantrag nötig machte.  Ab diesem Zeitpunkt hat es allerdings trotzdem noch ganze 11 Monate benötigt.  In dieser Zeit entstand Schriftverkehr, der einen ganzen Ordner füllt.  Ständig neue Forderungen wurden gestellt, gefühlt wurde sehr viel Zeit geschindet, dafür wurden auf der anderen Seite auch Fristen zur Vorlage von Unterlagen gestellt, die unmöglich einzuhalten waren…  Wir hatten den Eindruck als wolle man meiner Betreuten so viele Steine in den Weg legen wie es nur geht, solange bis sie ihren Wunsch den Führerschein zu machen aufgibt.  Das hat sie allerdings nicht und letztlich konnten auch alle Zweifel ausgeräumt werden und die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung wurde erteilt.

Was hier alles vorgefallen ist, würde ein ganzes Buch füllen und wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, würde ich es auch nicht glauben was hier alles passiert ist.  Aber darum geht es hier jetzt nicht.

 

Eigenverantwortung und der Weg durch die Bürokratie

Das ist jedenfalls der Grund, warum ich jedem nur dringend empfehlen kann auf die freiwillige Angabe zu verzichten.  Natürlich hat man allerdings immer die Eigenverantwortung nur am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn man wirklich fahrtauglich ist.

 

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