Nach nun dreieinhalb Jahren nach dem Vorfall wurde ein Urteil vom Landgericht Arnsberg getroffen.

Der Vorfall

Am Nachmittag des 21. April 2014 fuhren zwei Motocross-Fahrer im Alter von 24 und 46 Jahre über einen Feldweg. Die beiden hatten keine Berechtigung dort zu fahren und vorsorglich auch die Nummernschilder entfernt, um einer möglichen Anzeige zu entgehen.

Vor Gericht sagte der 46-jährige Werler aus, dass er wisse welche Felder bestellt sind und welche nicht. Wo er also aus seiner Sicht keinen Schaden anrichtet.

An einer unübersichtlichen Stelle passierten die beiden einen 31-jährigen Nebenerwerbs-Landwirt, der mit seinem Traktor-Gespann am Rande eines Feldwegs stand und mit einer Schaufel Kartoffel ablud.

Die beiden Crosser passierten die Stelle mit ca. 70 km/h, als der 24-jährige eine Schlagbewegung sah. Der 46-jährige Fahrer wurde von der Schaufel am Helm getroffen und stürzte schwer. Der 24-jährige wich aus und stürzte ebenfalls, blieb aber unverletzt.

Die beiden fühlten sich von dem Bauern verfolgt und flüchteten vomUnfallort. Da die Schaufel durch den Zusammenstoß mit dem Motorradhelm zu Bruchging holte sich der Bauer eine neue und setzte seine Arbeit fort.

Schwerste Verletzungen des getroffenen Fahrers

Der von der Schaufel getroffene Motocrosser wurde durch den Schlag mit der Schaufel und dem anschließenden Sturz schwer verletzt. Er erlitt diverse Knochenbrüche und das Endglied seines linken Zeigefingers musste amputiert werden.

Er fuhr seit seinem 19. Lebensjahr Motorrad, hat das aber mittlerweile aufgegeben. „Ich habe den Spaß daran verloren“, sagt er, „ich habe Angst.“

Anklage wegen versuchtem Mord

Der Landwirt wurde wegen versuchtem Mord angeklagt. Er selbst beschrieb es als Unfall. Im wurde unvermittelt die Schaufel aus der Hand geschlagen. Er habe die beiden Biker vor dem Zusammenstoß weder gesehen noch gehört.

Da sich die beiden Motorradfahrer vom Unfallort entfernten und nichtdirekt die Polizei und Rettungskräfte riefen, war eine Rekonstruktion desVorfalls recht schwer. Das Gericht ordnete auch einen Vor-Ort-Termin an, um denSachverhalt zu klären.

Das Urteil

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten entschied das Gericht, dass die beiden Crosser eine erhebliche Risikobereitschaft zeigten, also sie mit ca. 70 km/h auf dem durch den Traktor beengtem Grasweg fuhren. Der Lebenswandel des Bauern, der bisher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt kam, wurde auch positiv gewertet.

Obwohl eine Bewegung der Schaufel entgegen der Fahrtrichtung der Biker festgestellt werden konnte, wurde dem Bauern glauben geschenkt, da er zu wenig Zeit für einen Vorsatz gehabt hätte.

Der Landwirt wurde zu einer Strafe von 3.000 € verurteilt, die auf ein Jahr Bewährung ausgesprochen wurde, wenn er die Summe an den Geschädigten als Schmerzensgeld zahlt und sich ein Jahr nichts mehr zu Schulden kommen lässt.

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