Wie bereits berichtet wird Führerscheininhabern der Klasse B (PKW), die ihren Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen und die über 25 Jahre alt sind, der Zugang zum Führen von Motoräder bis 125cc erleichtert.
Die Gesetztesänderung ist zum 31.12.2019 in Kraft getreten. Ab sofort können PKW-Fahrer, die die oben beschriebenen Bedingungen erfüllen, mit 9 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten ihren Führerschein um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Die Unterrichtseinheiten sind in Theorie und Praxis -Stunden aufgeteilt.
Mit der Erweiterung über die Schlüsselzahl 196 im Führerschein, erwirbt man allerdings nicht die Fahrerlaubnis der Klasse A1, auch wenn man dann 125er fahren darf. Der Unterschied liegt darin, dass dann die Berechtigung für eine Erweiterung zum A2 nach §15 Absatz 3 FeV nicht eingeschlossen ist. Außerdem darf mit der Erweiterung der Fahrerlaubnis über die Schlüsselzahl 196 nur in Deutschland gefahren werden, im Ausland gilt diese Erweiterung nicht!
- Dewitt, Dominique (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-22 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API