In Kürze wird das Verwaltungsgericht Osnabrück über die Straßensperrung für Motorräder zwischen Engter und Evinghausen urteilen. Evtl ein Urteil mit Signalwirkung

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Straßensperrung für Motorräder wird gerichtlich geprüft

[sam id=”1″ codes=”true”]Im März 2015 hatte die Stadt Bramsche für die Landstraße 87 ein Durchfahrtsverbot für Motorräder erlassen. Grund, die entsprechende Strecke sei ein Unfallschwerpunkt.

Vier Motorradfahrer klagten gegen die Verordnung und bekamen vom Verwaltungsgericht Osnabrück ein vorläufiges Recht zugesprochen, die Strecke mit dem Motorrad nutzen zu dürfen. Man wollte eine mögliche rechtliche Beeinträchtigung des Klägers ausschließen, bis über die Rechtmäßigkeit der Streckensperrung entschieden wurde. Dieses Nutzungsrecht für den gesperrten Bereich galt allerdings nur für die vier besagten Biker.

Um weitere Klagen zu vermeiden öffnete die Stadt Bramsche die Strecke wieder für alle.

Jetzt gibt es einen Termin um über die Rechtmäßigkeit der Straßensperrung für Motorräder zu entscheiden. Die Verhandlung wird am 12. Dezember 2017 stattfinden.

Die Chancen, dass keine erneute Streckensperrung kommen wird, stehen gut. Im Beschluss zum vorläufigen Durchfahrtsrecht für die vier Motorradfahrer ließen sie schon mal durchblicken, dass eine Sperrung rechtswidrig wäre. Das entsprechende Teilstück sei nicht als Unfallschwerpunkt einzustufen, was ja ein Grund für die damalige Sperrung sein sollte.

Auf der entsprechenden Strecke soll es auch immer wieder Motorradrennen mit überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern gegeben haben. Hier argumentierte das Verwaltungsgericht sinngemäß:  „Man muss hier im Rahmen des entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Fahrzeugführer ahnden. Nicht eingehaltene Verkehrsvorschriften sind ein allgemeines Phänomen und bisher hat auch noch keine Straßenverkehrsbehörde eine Straße für PKWs gesperrt, weil dort regelmäßig Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem PKW begangen wurden.“

Da diese Argumentation bereits über zweieinhalb Jahre her ist, muss man abwarten wie das Gericht es jetzt sieht. Der Punkt mit dem Ordnungswidrigkeitsverfahren hat sich mittlerweile jedenfalls schon geändert. Seit Kurzem gab es hier eine Überarbeitung, und Rennen im öffentlichen Straßenverkehr gelten mittlerweile als Straftat. Sie können im schlimmsten Fall mit bis zu 10 Jahren Gefängnis geahndet werden.

Weitere Infos über die Verschärfung der Strafen für illegale Straßenrennen findet ihr hier.

Man darf also gespannt sein, wie das Verwaltungsgericht Osnabrück entscheiden und ob davon auch eine Signalwirkung ausgehen wird. Evtl werden ja noch weitere Streckensperrungen aufgehoben. An dieser Stelle muss ich auch den BVDM, also den Bundesverband der Motorradfahrer e.V., erwähnen. Sie setzten sich sehr stark dafür ein, Streckensperrungen zu verhindern oder sie auch wieder aufzuheben. Auch in diesem Fall sind sie involviert, denn einer der 4 Kläger ist ein Vorstand des BVDM.

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Autor)

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