Illegales Rennen – Motorrad auf gerichtliche Anordnung dauerhaft eingezogen.

Wegen überhöhter Geschwindigkeit enteignet

Bereits am 14 November 2018 befuhr ein 22-Jähriger gegen 21 Uhr die A7. Beim Wechsel auf die A23 fuhr er mit 148 statt der erlaubten 60 km/h, überholte Rechts, überfuhr eine durchgezogene Linie und lies die Rasten schleifen.

Bei Halstenbek fuhr er mit bis zu 226 statt der erlaubten 100 km/h über die Autobahn, bis er Pinnberg-Mitte abfuhr. Anschließend fuhr er innerorts noch mit bis zu 129 km/h. Die Fahrt wurde von Verkehrspolizisten auf Video aufgenommen.

Jetzt wurde der Fahrer vom Hamburger Gericht wegen der halsbrecherischen Fahrt verurteilt. Das Urteil: Neun Monaten Führerscheinsperre und 2.600 € Geldstrafe. Außerdem beschloss das Gericht, die Yamaha MT-10, mit der die Fahrt vollzogen wurde, als Tatmittel einzuziehen. Der Verurteilte wurde enteignet und das Motorrad im Wert von rund 15.000 € entzogen. Es soll nun versteigert werden.

Dass das Motorrad eingezogen wurde, wurde erst durch den neuen Paragraph 315d/f im Strafgesetzbuch möglich.

„Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Dem Täter wurde ein illegales Rennen vorgeworfen, dazu ist es nicht nötig einen „Gegner“ zu haben. Der Gegner kann auch einfach die Zeit oder auch man selbst sein. Das rechtfertigt jetzt das einziehen des genutzten Kraftfahrzeugs.

Mit, ein Grund, warum das Fahrzeug eingezogen wurde, war aber auch, dass an dem Motorrad technische Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht zugelassen waren.

Der Täter legte gegen das Urteil Einspruch ein, zog diesen dann aber wieder zurück. Dadurch ist das Urteil nun rechtskräftig.

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Autor)

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Geblitzt Quelle Polizei

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