Ein Fall aus dem Saarland, der gerade verhandelt wird, könnte Auswirkungen auf Radarkontrollen in ganz Deutschland haben.
Im vorliegenden Fall hat ein Mann gegen ein Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg geklagt, die ihm wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h in einer 30er Zone auferlegt wurde.
Verfassungsgerichtshof entscheidet über Blitzer
Verhandelt wird allerdings nicht ob der Mann zu schnell gefahren ist, sondern ob und wie er gegen den Bußgeldbescheid vorgehen kann oder können müsste.
Die Problematik besteht darin, dass die meisten Blitzer zwar Ort, Zeit und die Geschwindigkeitsüberschreitung registrieren und speichern, allerdings nicht wie diese Daten ermittelt werden. Die Vielzahl der Messungen kurz bevor es schließlich blitzt werden nicht gespeichert, daher können vermeintliche Temposünder nicht prüfen wie der Weg der Messung vonstattengegangen ist.
Sollte der Verfassungsrichter entscheiden, dass Rohmessdaten für den Beschuldigten von Nutzen sein könnten, um sich gegen ein Bußgeld zu wehren, so könnte das weitreichende Folgen haben. Als erstes könnten Bußgelder im Saarland nicht mehr gefordert werden. Spätestens wenn der vermeintliche Temposünder Einspruch erheben würde, könnte das Bußgeld nicht mehr durchgesetzt werden.
Das Urteil hätte sicherlich auch Signalwirkung für andere Bundesländer und letztlich ggf. für ganz Deutschland.
Das alles gilt allerdings nur für Blitzer, die Daten wie die Messung entstand, nicht speichern! Speichert ein Blitzer auch die entsprechenden Daten, dann ist dies auch rechtsgültig und weiterhin durchsetzbar. Andere Blitzer müssten dann erst entsprechend umgerüstet werden.
Das Urteil wird noch bis zum Sommer erwartet.
- Dewitt, Dominique (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-22 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API