Ab 2023 ist mit großen Änderungen bei den Führerscheinen zu rechnen.  Die Europäische Union beabsichtigt, eine spezielle Richtlinie zu verabschieden, die Auswirkungen auf alle Führerscheininhaber haben wird, aber auch für alle, die noch eine Fahrerlaubnis erwerben wollen.  Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Ab 2023 ist mit großen Änderungen bei den Führerscheinen zu rechnen.  Die Europäische Union beabsichtigt, eine spezielle Richtlinie zu verabschieden, die Auswirkungen auf alle Führerscheininhaber haben wird, aber auch für alle, die noch eine Fahrerlaubnis erwerben wollen.  Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

 

Neue Regelungen in Sicht: EU plant grundlegende Überarbeitung der 3. Führerscheinrichtlinie für mehr Sicherheit auf den Straßen

Die EU plant eine grundlegende Überarbeitung der aktuell gültigen 3. Führerscheinrichtlinie.  Um die geplanten Änderungen auch in Deutschland in Kraft setzen zu können, müssen sie zunächst in nationales Recht überführt werden.

Die aktuellen Regelungen müssen an die europäischen Anforderungen angepasst werden, um eine einheitliche und effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

Die neue Führerscheinrichtlinie wird eine wichtige Rolle bei der Entwicklung einer harmonisierten Verkehrspolitik in Europa spielen und soll hauptsächlich für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit auf den Straßen sorgen.

 

Führerscheinklasse B wird erweitert

Die neue Richtlinie für den Führerschein ermöglicht es Autofahrern der Klasse B, ab 2023 Kraftfahrzeuge mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren.  Bisher waren es nur 3,5 Tonnen.

Die Änderung ist vor allem für Camping-Fans von Vorteil, da laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) die meisten Wohnmobile für den normalen Führerschein zu schwer sind.  Durch die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse wird es nun möglich sein, ein Wohnmobil oder einen Transporter mit einem Führerschein der Klasse B zu fahren.

 

Anerkennung von B196 auch im EU-Ausland

Die Fahrerlaubniserweiterung B196 soll künftig auch im EU-Ausland anerkannt werden.  Der Zusatz B196 ist eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins, mit der der Inhaber die Berechtigung erhält, Leichtkrafträder bis zu einem Hubraum von 125 ccm zu fahren.  Bisher ist dies nur in Deutschland anerkannt, aber künftig soll dies auch im EU-Ausland gelten.

Besitzer eines deutschen Pkw-Führerscheins, der auf die Klasse B196 erweitert wurde, werden die Möglichkeit haben, Leichtkrafträder bis zu 125 ccm im gesamten EU-Gebiet zu fahren.

Die Europäische Union legt großen Wert auf die Vereinheitlichung der Regeln für den Straßenverkehr in ihren Mitgliedsstaaten.  Die neue Richtlinie bezüglich des Führerscheins B196 trägt dazu bei.

 

Digitaler Führerschein und QR-Code

Die Europäische Union möchte auch die Digitalisierung des Führerscheins vorantreiben.  Mit der neuen Richtlinie wird ein digitaler Führerschein über eine App auf dem Smartphone bei Polizeikontrollen oder bei Autovermietungen zur Identifizierung ausreichen.  Die Führerscheinkarte soll zukünftig einen QR-Code statt eines Chips erhalten, um sie fälschungssicherer zu machen.

 

Änderungen für Fahrschüler und der Führerscheinprüfung

Fahrschüler müssen einen längeren Weg zur Führerscheinprüfung zurücklegen.  Es ist geplant, dass erst die Theorieprüfung bestanden werden muss, bevor die praktischen Fahrstunden in Angriff genommen werden dürfen.  Das verlängert die Zeit, die man für den Führerschein benötigt erheblich, da es bisher ganz normal war Theorie und Praxis parallel zu erlernen.

Daneben soll die Möglichkeit geschaffen werden, die praktische Fahrprüfung zumindest teilweise auch in Simulatoren ablegen zu können.  Außerdem müssen Fahranfänger nach einem Jahr einen verpflichtenden Refresher-Kurs besuchen.  Dies soll dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken.  Wie dieser Kurs aussehen soll und welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen, wurde noch nicht bekannt gegeben.

 

Einheitliche Regelungen bei Fahrverboten und Grenzwerten

Die Einführung einheitlicher Regeln in der EU bedeutet auch Anpassungen der Strafen.  Die Führerscheinrichtlinie enthält Vorschriften zur Vereinheitlichung der Dauer des Entzugs des Führerscheins und zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinentzügen.  Dies bedeutet, dass eine Person, die in Frankreich oder Italien ein Fahrverbot erhalten hat, dieses auch in Deutschland einhalten muss.

Es werden einheitliche Grenzwerte für Alkohol- und Drogenkonsum bei der Fahrt sowie eine Angleichung des Punktesystems vorgesehen.  Dies dient der Erleichterung von Polizeikontrollen und erfordert die Speicherung der Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer gemeinsamen Datenbank.

 

Neue Führerscheinrichtlinie der EU: Zeitplan und Umsetzung ungewiss

Die Details und Zeitpläne für die Umsetzung der neuen Änderungen sind noch nicht bekannt.  Laut dem Fahrplan der EU-Initiative soll die EU-Kommission bis Ende März 2023 die 4. Führerscheinrichtlinie festlegen.  Die Richtlinie muss dann durch das EU-Parlament und den Rat der EU genehmigt werden, bevor sie im Laufe des Jahres 2023 in Kraft tritt.  Die einzelnen Länder sind dann dafür verantwortlich, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.  Es ist nicht klar, ob Deutschland die Änderungen bereits in diesem Jahr umsetzen wird.  Es ist auch möglich, dass sich die Richtlinie noch ändert, da sie bislang noch nicht endgültig formuliert wurde.

 

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