Ab Dienstag, den 01. Oktober 2019 wird man Autos, Motorräder und Anhänger über das Internet zulassen können. Es gibt aber Einschränkungen.

Onlinezulassungen ab 01. Oktober möglich

Per sogenanntem i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) wird man ab dem Stichtag in Deutschland Erstzulassungen, uneingeschränkte Wiederzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen vornehmen können.

Nötig ist dafür ein neuer elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), ein entsprechendes Lesegerät und die AusweisApp2 für das Smartphone. Die Zahlung muss in diesem Fall auch online erledigt werden. Das Nummernschild, die Plakette und Bescheide kommen dann mit der Post.

Davon ausgenommen sind allerdings Fahrzeuge die vor dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Entsprechende Fahrzeuge können nur traditionell am Amt umgemeldet werden. Außerdem ist eine Onlinezulassung (usw.) momentan auch nur für Privatpersonen möglich.

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Zulassungsstelle

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