Vergangenen Dienstag hat das nordrhein-westfälische Kabinett beschlossen den Erwerb des Mopedscheins mit 15 Jahren zuzulassen.

Bereits Ende des Jahres wurde die gesetzlichen Voraussetzungen dafür bundesweit geschaffen. Die entsprechende Umsetzung wurden den einzelnen Bundesländern allerdings freigestellt.

Bisher durften 15-jährige nur eine Mofa-Prüfbescheinigung ablegen und Mofas fahren, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Mit dem Führerschein für Mopeds (AM) dürfen dann Kraftfahrzeuge mit bis zu 50cc und max 4 kW gefahren werden, die eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

 

Bereits in den letzten Jahren durften in einem Modellversuch 15-Jährige in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern den Führerschein der Klasse AM erwerben.

Nordrhein-Westfalen hat sich jetzt für eine Umsetzung der Neuregelung ausgesprochen. Das Gesetz soll noch Ende Januar in Kraft treten.

 

Moped

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