Vergangenen Dienstag hat das nordrhein-westfälische Kabinett beschlossen den Erwerb des Mopedscheins mit 15 Jahren zuzulassen.
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Bereits Ende des Jahres wurde die gesetzlichen Voraussetzungen dafür bundesweit geschaffen. Die entsprechende Umsetzung wurden den einzelnen Bundesländern allerdings freigestellt.
Bisher durften 15-jährige nur eine Mofa-Prüfbescheinigung ablegen und Mofas fahren, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Mit dem Führerschein für Mopeds (AM) dürfen dann Kraftfahrzeuge mit bis zu 50cc und max 4 kW gefahren werden, die eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
Bereits in den letzten Jahren durften in einem Modellversuch 15-Jährige in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern den Führerschein der Klasse AM erwerben.
Nordrhein-Westfalen hat sich jetzt für eine Umsetzung der Neuregelung ausgesprochen. Das Gesetz soll noch Ende Januar in Kraft treten.

Letzte Aktualisierung am 11.07.2025 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API