Nachdem der Verfassungsgerichtshof Saarland über die Anfechtbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen mit dem Blitzer Traffistar S350 der Firma Jenoptik geurteilt hat, reagieren auch andere Städte und Länder.

Da der Blitzer die Rohmessdaten (Daten, die nachweisen wie es zu dem Messergebnis gekommen ist) nicht speichert, kann dies bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht überprüft werden, was gegen das Grundrecht auf Verteidigung verstößt. Das Messergebnis ist somit nicht gültig.

Nach Blitzer-Urteil im Saarland…

Berlin hat aufgrund des Urteils neun Laser-Geräte bis auf weiteres aus dem Verkehr gezogen, obwohl das Urteil bisher nur für das Saarland Gültigkeit hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass andere Bundesländer auch entsprechend entscheiden ist allerdings sehr hoch. Berlin möchte dem schon mal vorgreifen und mottet die Blitzer ein.

Auch Bielefeld hat vorübergehend zwei betroffene Geräte außer Betrieb genommen. Eins davon war ein Mietgerät, das zweite wurde erst im Mai für 230.000 Euro angeschafft.

Die beiden Geräte wurden aber mittlerweile wieder in Betrieb genommen, mit der Begründung, dass mehrere andere Gerichte Urteile fällten, die dem des Saarlandes widersprachen.

Deutschlandweit sind rund 750 Geräte betroffen. Jenoptik, der Hersteller der betroffenen Geräte, spricht von einem schlechten Zeichen für die Verkehrssicherheit. Sie sagen, es war im Einklang mit der Rechtsprechung von Oberlandesgerichten, dass keine Rohmessdaten gespeichert werden müssen.

Sie wollen aber trotzdem eine Software-Änderung anbieten um die Kritikpunkte zu beheben.

Urteile über adere Blitzer, die ebenfalls keine Rohmessdaten speichern sollen, stehen noch aus.

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Autor)

Letzte Aktualisierung am 19.03.2024 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API  

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