Laut Medienberichten wurde jetzt ein 22-jähriger nacheinem schrecklichen Unfall, bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Seinen Führerschein muss er allerdings nicht abgeben.

Mit 170 km/h Motorradfahrer gerammt aber kein Führerscheinverlust

Der 22-Jährige hatte auf der Autobahn einen Motorradfahrer mit 170 km/h gerammt. Der Biker kam zu Sturz und wurde von einem Nachfolgendem LKW überrollt. Er verstarb noch an der Unfallstelle.

Der Autofahrer gab an, den 18-jährigen Motorradfahrer nicht gesehen zu haben, da er gerade wegen einem Spurwechsel den „Schulterblick“ ausführte.

Er wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und vom Amtsgericht Hannover verurteilt. Er bekam eine achtmonatige Bewährungsstrafe, muss 3.500 € an die Stiftung Opferhilfe zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.

Die hohe Geschwindigkeit hat bei der Urteilsfindung eine entscheidende Rolle gespielt. Den Führerschein muss der Verurteilte allerdings nicht abgeben. In der Begründung spricht man davon, dass von dem 22-Jährigen keine andauernde Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Autor)

Letzte Aktualisierung am 28.03.2024 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API  

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