Im Juni 2018 ließ sich ein 29-Jähriger vor dem Bochumer Polizeipräsidium mit einer Bandidos-Kutte blicken. Das Colour der Bandidos darf seit der Neureglung des Vereinsgesetzes nicht mehr getragen werden, da die beiden Bandidos-Chapter Aachen und Neumünster verboten wurden und damit auch ihre Colours. 

Ob dies auch für das der Bandidos Bochum (also dem Bandidos-Logo mit dem Zusatz „Bochum“) gilt, sollte jetzt gerichtlich geklärt werden, daher provozierte das Club-Mitglied die Anzeige.

Die Bochumer Richter verurteilten den Bandido zu einer Geldstrafe von 1.250 € und bestätigten damit das Verbot des Logos. Das Unterscheidungsmerkmal „Bochum“ reicht nicht aus, es gilt als Verwendung eines Kennzeichens einer verbotenen Organisation, in wesentlich gleicher Form.

Die Verteidigung des Angeklagten hat Revision angekündigt um vom Bundesgerichtshof entscheiden zu lassen. Da nur zwei Chapter der Organisation verboten sind, sollte das Logo weiterhin von Mitgliedern anderer Chapter getragen werden dürfen. – So die Ansicht der Verteidigung.

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