Auch 2023 ändert sich so Einiges im Straßenverkehr und drum herum, Führerscheinumtauschpflicht, Vignetten, die Hauptuntersuchung beim TÜV und eine Menge mehr bekommen Änderungen. Auch die Versicherung kann teuerer werden... In Österreich droht bald die Enteignung des Fahrzeugs

Auch 2023 ändert sich so Einiges im Straßenverkehr und drum herum, Führerscheinumtauschpflicht, Vignetten, die Hauptuntersuchung beim TÜV und eine Menge mehr bekommen Änderungen. Auch die Versicherung kann teuerer werden… In Österreich droht bald die Enteignung des Fahrzeugs

 

KFZ-Typenklasseneinstufungen

Die Typenklasseneinstufungen für die KFZ-Versicherung ändert sich 2023.  Man spricht hier davon, dass rund 13 Millionen „Autofahrer“ betroffen sein werden.  8,1 Millionen müssen mit einer höheren Einstufung rechnen und 4,8 Millionen „Autofahrer“ können sich ein paar Euro durch eine bessere Typenklasse einsparen. 

Änderungen gibt es auch in den Regionalklassen.  10,1 Millionen müssen hier mit einer schlechteren Einstufung rechnen.  Profitieren können rund 5,5 Millionen Versicherungsnehmer.

 

Verbandskasten

Bis zum 31. Januar 2023 muss der Verbandskasten aufgerüstet werden, oder durch eine neues Erste-Hilfe-Set ausgetauscht werden.  So zumindest die landläufige Meinung, auch wenn dies so nicht ganz stimmt. 

Neu ist die DIN für Vebandskästen und der damit definierte Inhalt.  Zukünftig wird der Verbandskasten auch zwei medizinische Masken beinhalten (FFP2-Masken sind nicht verpflichtend), dafür entfällt u.a. ein Verbandstuch.  Die neue DIN-Norm ist zwar bereits seit dem 01.02.2022 in Kraft, bis zum 31.01.2023 gilt allerdings eine Übergangsfrist.

Hier geht es bisher allerdings nur um die neue DIN-Norm, die sich auf den entsprechenden Verkauf auswirkt.  Zum aktuellen Zeitpunkt wurde die neue DIN noch nicht in der StVZO eingeführt und dementsprechend besteht auch keine Verpflichtung den Verbandskasten auszutauschen.  Für Diskussionen könnte allerdings eine Mitführungspflicht der beiden medizinischen Masken führen.  Zum Teil wird zwar davon gesprochen, dass man (aktuell) den bestehenden Verbandskasten nicht nach- / aufrüsten muss, trotzdem wird aktuell auch überall davon gesprochen, dass man entsprechende Masken vorweisen muss.  Aus diesem Grund raten wir dazu, entsprechende Masken im Auto mitzuführen, um möglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Kann man bei einer Polizeikontrolle keinen, oder nur einen unvollständigen Verbandskasten vorweisen, muss man mit einem Verwarngeld von fünf Euro rechnen.  Wurde das Fahrzeug verliehen, dann muss der Halter des Fahrzeugs sogar 10 Euro zahlen, da er einem anderen Fahrer das Fahrzeug ohne, oder mit unvollständigem Erste-Hilfe-Set, überlassen hat.

 

Nächste Stufe der CO²-Besteuerung wird ausgesetzt

Eigentlich sollte ab 01.01.2023 die nächste Stufe der CO²-Bepreisung für Benzin und Diesel eingeführt werden.  Aktuell liegt die Bepreisung bei 30 Euro pro Tonne CO², die Erhöhung auf 35 Euro wird auf 2024 verschoben.  Grund ist die aktuelle Energiekriese, durch die man sowieso schon mit extremen Energiekosten zu kämpfen hat.

Der angepeilte Preis von 55 Euro pro Tonne CO² wird dann erst 2027 erreicht.

 

Keine Förderung für Palmöl

Ab 2023 soll die Förderung für Biokraftstoffe aus Palmöl abgeschafft werden.   

 

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg (ab dem 21. Kilometer) wird rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht.  Statt 35 kann man 38 Cent absetzen.  Die erhöhte Pendlerpauschale ist bis 2026 befristet.

 

Änderungen bei der Hauptuntersuchung

Erfassung des Energieverbrauchs

2023 sollen die europäischen Vorschriften zur Erfassung des Energieverbrauchs umgesetzt werden.  Im Zuge der Hauptuntersuchung soll zukünftig bei PKWs und leichten Nutzfahrzeugen, die über einen Verbrennungsmotor oder einen Hybridantrieb verfügen, der Energieverbrauch erfasst werden.

Ab dem 20. Mai 2023 sollen die Daten gesammelt werden, um realistische Verbrauchswerte für die Fahrzeuge angeben zu können.  Laut TÜV-Verband haben Fahrzeughalter allerdings die Möglichkeit der Datenerhebung zu widersprechen.

 

Partikelmessung ab Euro 6 Diesel

Im Rahmen der Abgasuntersuchung soll zukünftig bei Fahrzeugen ab Euro 6 Diesel auch eine Partikelmessung durchgeführt werden.  Dadurch soll festgestellt werden, wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet, ob er verschlissen ist oder manipuliert wurde.  Auch eine unterlassene Wartung oder unzureichend durchgeführte Reparatur kann sich auf die Wirksamkeit des Partikelfilters auswirken.

 

THG-Quote muss neu beantragt werden

Besitzer von Elektrofahrzeugen können weiterhin THG-Zertifikate verkaufen, müssen dies allerdings wieder neu beantragen.  Für den Antrag wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) benötigt.  Wie hoch die Auszahlung ausfällt, ist von den sich ständig ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig.

Außerdem sinkt auch die Förderung von Elektro-Autos.  Ladesäulen, die neu in Betrieb gehen, müssen Debit- und Kreditkarten akzeptieren.  Für bereits bestehende Ladesäulen gilt keine Verpflichtung für eine entsprechende Nachrüstung.

 

Pflicht zum Führerscheinumtausch

Auch 2023 wird die Pflicht zum Führerscheinumtausch weitergeführt.  Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und noch den rosa oder grauen Papierführerschein besitzt, muss diesen gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.  Es gilt eine Frist bis zum 19.01.2023.  Wer in der angegebenen Zeit geboren wurde und nach Ablauf der Frist mit einem alten Schein „erwischt“ wird, muss ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen und den anschließenden Umtausch des Führerscheins im Nachgang bei der Polizei nachweisen, ansonsten droht ein weiteres Bußgeld.

Für den Umtausch muss man 25 Euro Gebühr bei der Führerscheinstelle bezahlen und der neue Führerschein ist nur 15 Jahre gültig.  Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Führerschein wieder neu ausgestellt werden, an der Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch des Scheins nichts.

Bis zum 19.01.2024 müssen dann die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre alten Führerscheine umtauschen.

 

Höhere Geschwindigkeit für autonomes Fahren

Für autonomes Fahren galt bisher Level 3, also die Möglichkeit bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h autonom fahren zu dürfen.  Ab 2023 soll dies in bestimmten Situationen auf 130 km/h erhöht werden, das wurde vom internationalen Expertengremium für automatisiertes und vernetztes Fahren der UN-Wirtschaftskommission beschlossen.  In Deutschland muss dies noch vom Kraftfahrt-Bundesamt zertifiziert werden.

 

Änderungen im Umland

Neue Verkehrsregeln in Österreich

Bereits am 01.10.2022 wurden in Österreich einige Änderungen im Straßenverkehr eingeführt.

  • Beim Überholen von Radfahrern muss innerorts ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Außerorts erhöht sich der Mindestabstand auf 2m.
  • An Bussen oder Straßenbahnen im Haltestellenbereich darf man nur auf der Seite vorbeifahren, auf der Fahrgäste weder ein- noch aussteigen können. Auf der Seite, auf der die Gäste ein- und aussteigen, darf man nur vorbeifahren, wenn die Türen geschlossen sind, außerdem auch nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • In unmittelbarer Umgebung von Schulen können Straßen als sogenannte „Schulstraßen“ deklariert werden, die dann von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Das Verbot gilt allerdings nur an Schultagen und nur zu Zeiten, zu denen Schüler dort ankommen oder sich auf den „nach-Hause-Weg“ begeben.
  • Haltende oder parkende Fahrzeuge dürfen zukünftig nicht mehr in Gehsteige, Gehwege oder Radfahranlagen hineinragen.
  • Zukünftig soll die Möglichkeit eingeführt werden, nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung das Fahrzeug zu enteignen und zu versteigern. Dazu gibt es bereits einen detaillierteren Artikel.

 

Vignette Österreich

Seit Dezember 2022 gelten die neuen Vignetten für Österreich.  Die Jahresvignette für PKWs ist im kommenden Jahr Purpur und kostet 96,40 Euro, das bedeutet eine Erhöhung um 2,8 % bzw. 2,60 Euro.  Für zwei Monate sind 29 € und für 10 Tage 9,90 € fällig.

Motorradfahrer zahlen für das Jahr 38,20 €, für zwei Monate 14,50 € und für 10 Tage 5,80 Euro.

 

Vignette Schweiz

In der Schweiz ist die PKW-Jahresvignette gelb und bleibt preislich unverändert.  40 Franken müssen Autofahrer für die Jahresvignette zahlen.  Im Laufe des Jahres möchte man noch eine elektronische Vignette (E-Vignette) einführen.  Zumindest vorerst soll die E-Vignette die bisherige Klebe-Vignette nicht ersetzen, es sollen beide Varianten parallel angeboten werden.

 

Maut in Frankreich

In Frankreich wird die Maut teurer.  Je nach Strecke wirkt sich das mit einer Mehrbelastung von 4,62 bis 4,81 % aus.  Ausgenommen sind hiervon allerdings E-Autos, für die wird es nicht teurer.

 

Kroatien

Am 01.01.2023 führt Kroatien den Euro ein.

 

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