Wie bereits berichtet, ist die neue Verkehrsnovelle wegen eines Formfehlers, zumindest in Teilbereichen unwirksam. Gerade die viel kritisierten Geschwindigkeitsüberschreitungsgrenzen, ab denen man den Führerschein abgeben muss (21 km/h innerorts, 26 km/h außerorts), sorgten für einiges an Kritik und sind nach aktuellem Stand wieder unwirksam oder zumindest rechtlich anfechtbar.

Wie bereits berichtet, ist die neue Verkehrsnovelle wegen eines Formfehlers, zumindest in Teilbereichen unwirksam. Gerade die viel kritisierten Geschwindigkeitsüberschreitungsgrenzen, ab denen man den Führerschein abgeben muss (21 km/h innerorts, 26 km/h außerorts), sorgten für einiges an Kritik und sind nach aktuellem Stand wieder unwirksam oder zumindest rechtlich anfechtbar.

 

Deutschlands zweitgrößter Automobilclub „ACE“ spricht sich allerdings dafür aus, dass die Straßenverkehrsnovelle in dieser Form beibehalten werden soll, ein zurückrudern wäre inakzeptabel.

 

Stefan Heimlich, Vorsitzender des Auto Club Europa (ACE): „Rasen ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet die Verkehrssicherheit und setzt Menschenleben aufs Spiel. Gerade nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Raser-Fall in Berlin, wäre ein Abmildern der StVO eine Rolle rückwärts. Die Erfahrung mit der neuen StVO zeigen, dass jetzt regelkonformer gefahren wird. Und die massive Verlängerung des Bremsweges sowie des Reaktionsweges bei zu hoher Geschwindigkeit sprechen eine unmissverständliche Sprache: Verkehrssicherheit darf kein Spielball von politischer Taktik sein!“

 

Weiter heißt es in ihrer Pressemitteilung: „Wer rast, nimmt empfindliche Sanktionen und die Gefährdung anderer wie für sich selbst bewusst in Kauf. und muss die Konsequenzen für sein Fehlverhalten tragen.“

 

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique(Autor)

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