Wie bereits berichtet klagte Birgit M. mit Unterstützung des BVDM gegen sie Streckensperrung der K5311.
Die Strecke zwischen Rheinbischofsheim und Wagshurst wurde an Wochenenden und Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr für Motorräder gesperrt. Birgit M. wehrte sich dagegen und klagte. Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht, wodurch zumindest Birgit die Strecke wieder nutzen durfte.
Für andere Motorradfahrer galt die Streckensperrung weiterhin, da der Kreis „Ortenaukreis“ gegen das Urteil Beschwerde einlegte. Mittlerweile hat das Oberverwaltungsgericht entschieden dieser Beschwerde nicht stattzugeben. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig und die Sperrung für Motorräder nicht gerechtfertigt.
Theoretisch wäre es möglich, dass der Kreis die Beschilderung trotzdem stehen lässt und argumentiert, dass nur Birgit M. die Strecke mit einem Motorrad auch am Wochenende befahren darf. Das würde allerdings weitere Klagen nach sich ziehen, die für den Kreis teuer werden könnten. Man geht davon aus, dass die Schilder in Kürze abgebaut werden und die Strecke somit wieder für alle Motorradfahrer freigegeben wird.
- Dewitt, Dominique(Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-21 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API