Das Gesetz zur Einführung des Stufenplans für den Führerscheinumtausch ist in Kraft

Führerscheine müssen früher getauscht werden als von der EU gefordert

Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass alle Führerscheine die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht sein müssen. Die EU möchte einen europaweit standardisiertes und sicheres Fahrerlaubnis-Dokument, welches außerdem in einer Datenbank erfasst wurde.

Um Engpässe beim Führerscheinumtausch zu vermeiden hat Deutschland jetzt einen verfrühten und gestaffelten Umtauschplan beschlossen. Der Umtausch kostet nach aktuellem Stand 25 € plus die Kosten für ein Lichtbild, welches man abgeben muss.

Wer den Führerschein nicht rechtzeitig tauscht riskiert ein Verwarngeld in der Höhe von (momentan) 10 Euro. Eine Straftat ist das allerdings nicht. – Anders ist das aber bei LKW- und Bus-Führerscheinen. Tauscht man hier nicht rechtzeitig und wird nach Ablauf der Frist mit dem alten Schein erwischt, so ist es eine Straftat! Auch im Ausland kann man mit einem (jetzt verfrüht) abgelaufenem Führerschein evtl. erhebliche Probleme bekommen.

Der Umtausch soll „verwaltungsmäßig“ erfolgen. Eine erneute Prüfung ist nicht nötigt, zumindest beim PKW- oder Motorrad-Schein. Auch hier sind nur diese beiden Klassen angegeben, was darauf schließen lässt, dass LKW- oder Bus-Fahrer eine neue Prüfung ablegen müssen. Wie diese aussieht, ob rein medizinisch, theoretisch oder auch praktisch, konnte ich bisher noch nicht herausfinden…

Hier die Fristen zum Führerscheinumtausch:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • vor 1953 – 19.1.2033
  • 1953 bis 1958 – 19.1 2022                   
  • 1959 bis 1964 – 19.1.2023                   
  • 1965 bis 1970 – 19.1.2024                   
  • 1971 oder später – 19.1.2025            

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • vor 1953 – 19.1.2033
  • 1953 bis 1958 – 19.1 2022                   
  • 1959 bis 1964 – 19.1.2023                   
  • 1965 bis 1970 – 19.1.2024                   
  • 1971 oder später – 19.1.2025                   

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr – Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • 1999 bis 2001 – 19.1.2026    
  • 2002 bis 2004 – 19.1.2027
  • 2005 bis 2007 –          19.1.2028                   
  • 2008 – 19.1.2029
  • 2009 – 19.1.2030                   
  • 2010 – 19.1.2031                   
  • 2011 – 19.1.2032
  • 2012 – 18.1.2033       
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