Bereits seit Jahren streiten sich Dainese und Alpinestars wegen Airbags in Lederkombis. Dainese beschuldigte Alpinestars ihre Patentrechte zu verletzten. Genau genommen soll das „Alpinestars Tech-Air-System“ Patente verletzten, die Dainese besitzt und in ihrer D-Air-Kombi nutzt.

Patentstreit um Lederkombi-Airbags entschieden

Im August 2017 wurde zugunsten von Dainese entschieden. Alpinestars legte Berufung ein und so musste das Landgericht München darüber entscheiden.

Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass tatsächlich Patentrechte verletzt wurden und bestätigt damit auch das Urteil aus erster Instanz. Dies hat zur Folge, dass Alpinestars in Deutschland keine Tech-Air-Airbags mehr verkaufen darf. Außerdem müssen alle Modelle, die seit 01.06.2015 an die Händler ausgeliefert und noch nicht an Endkunden verkauft wurden, zurückgerufen werden.

Dainese darf sich auch über eine Schadensersatzzahlung freuen. Wie hoch diese ausfallen wird, ist allerdings noch nicht an die Öffentlichkeit gedrungen.

Das Urteil beschränkt sich nur auf den deutschen Markt, könnte aber Signalwirkung für andere Märkte haben. Auch in Italien, Frankreich und Großbritannien muss darüber noch entschieden werden, auch hier laufen noch Verfahren.

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