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Debatte um Altersgrenze für 125er-Motorräder: Schweiz prüft Rückkehr zu strengeren Regeln

Mit der Senkung des Mindestalters für 125er-Motorräder auf 16 Jahre im Jahr 2021 übernahm die Schweiz eine EU-Regelung.  Seither ist die Zahl der schweren Unfälle mit jugendlichen Motorradfahrern deutlich angestiegen.  Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hat sich die Zahl schwerer Unfälle bei 16- und 17-Jährigen beinahe verdreifacht.  Im vergangenen Jahr wurden 156 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren bei Motorradunfällen schwer verletzt, sechs von ihnen kamen ums Leben.  Im Durchschnitt der vier Jahre vor der Gesetzesänderung lag die Zahl schwerverletzter Jugendlicher deutlich niedriger, wie die BFU bestätigt.  Die Beratungsstelle hatte sich im Vorfeld gegen die Herabsetzung der Altersgrenze ausgesprochen und sieht ihre Befürchtungen durch die aktuelle Entwicklung bestätigt.

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Politische Forderungen für eine Rückkehr zum alten Regime

Vor diesem Hintergrund fordern Politiker verschiedener Parteien eine Rückkehr zu den früheren Altersgrenzen.  SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel und Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin setzen sich dafür ein, dass die Altersgrenze für 125er-Motorräder wieder auf 18 Jahre angehoben wird.  Kleinmotorräder sollen demnach wieder erst ab 16 Jahren erlaubt sein.  Als Hauptargument führen sie die deutliche Zunahme der schweren Unfälle bei Jugendlichen an.  Kamerzin verweist zudem auf die Folgen für die Familien, die durch langwierige Verfahren und geringe Genugtuungsleistungen zusätzlich belastet würden.

Unterstützung erhalten die Vorstöße von Abgeordneten verschiedener politischer Richtungen.  So betont SP-Nationalrätin Min Li Marti die Bedeutung der Verkehrssicherheit und sieht in einer höheren Altersgrenze eine Möglichkeit, diese zu verbessern.  Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung spricht sich erneut für strengere Zugangsregeln aus und sieht insbesondere in der mangelnden Fahrerfahrung und dem ausgeprägten Risikoverhalten junger Fahrer ein Problem.

 

Kontroverse um Unfallstatistiken und Präventionsmaßnahmen

Kritik an den politischen Forderungen kommt vom Motorradverband «Swiss Moto». Präsident Walter Wobmann warnt vor einer einseitigen Interpretation der Statistik.  Seiner Ansicht nach ist der Anstieg der Unfälle auch darauf zurückzuführen, dass seit der Gesetzesänderung deutlich mehr Jugendliche einen entsprechenden Führerausweis besitzen und entsprechend mehr unterwegs sind.  Wobmann sieht das Alter nicht als alleinigen Risikofaktor und fordert, die Diskussion stärker auf die Qualität der Ausbildung zu lenken.  Auch andere Stimmen aus der Politik plädieren für eine differenzierte Analyse: Während Grünen-Nationalrätin Florence Brenzikofer zwar eine Überprüfung der Altersgrenze unterstützt, sieht sie auch die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen in der Fahrausbildung.  SVP-Nationalrätin Sandra Sollberger mahnt, ländliche Gegebenheiten zu berücksichtigen, da viele Jugendliche auf dem Land auf das Motorrad angewiesen seien.

 

Bundesrat analysiert Situation und plant weitere Schritte

Der Bundesrat hat inzwischen auf die anhaltende Debatte reagiert und prüft verschiedene Maßnahmen.  Dazu zählen eine mögliche Anhebung des Mindestalters sowie Änderungen bei der Fahrausbildung.  Bereits mit der Senkung des Mindestalters im Jahr 2021 wurde die obligatorische praktische Grundschulung für Fahrschüler der Unterkategorie A1 von acht auf zwölf Stunden erhöht.  Dennoch zeigt sich, dass die Unfallzahlen trotz erhöhter Ausbildungsanforderungen weiter angestiegen sind.  Das Ziel der Gesetzesanpassung war ursprünglich die Harmonisierung mit der EU.  Nun werden aufgrund der aktuellen Unfallzahlen verschiedene Optionen geprüft.  Eine kategorische Ablehnung einer erneuten Altersanhebung gibt es seitens des Bundesrats nicht, vielmehr soll ein umfassender Bericht verschiedene Maßnahmen abwägen.

 

Vergleich mit Deutschland: B196-Regelung als Sonderweg

In Deutschland gelten für das Fahren von 125er-Motorrädern andere Regelungen als in der Schweiz.  Grundsätzlich dürfen Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 cm³, maximal 11 kW beziehungsweise 15 PS) ab 16 Jahren gefahren werden.  Eine Besonderheit stellt jedoch die sogenannte B196-Regelung dar: Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B können nach Absolvierung einer speziellen Fahrerschulung – ohne zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung – ebenfalls Leichtkrafträder bis 125 cm³ und bis zu 11 kW (15 PS) fahren, sofern sie mindestens 25 Jahre alt sind und ihren Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen.  Die Regelung B196 hat zu einer erhöhten Nachfrage geführt, wird jedoch in Sicherheitskreisen auch kritisch gesehen.

Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2025 um 16:40 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
Redakteur bei Motorrad Nachrichten. Fokus auf Technik, Szene und Motorradpolitik – neutral, sachlich, verständlich. Verantwortlich für die Seiten www.Motorcycles.News, www.Motorrad.Training und den YouTube-Kanal "Motorrad Nachrichten", sowie deren social Media-Seiten.