„Nicht angepasste Geschwindigkeit“ wird sehr oft als Grund für einen Unfall angegeben. Leser verstehen das oft falsch und Medien spielen bewusst mit diesem Missverständnis, denn eine nicht angepasste Geschwindigkeit bedeutet noch lange nicht, dass man auch jenseits der erlaubten Geschwindigkeit gefahren ist.

„Nicht angepasste Geschwindigkeit“ wird sehr oft als Grund für einen Unfall angegeben. Leser verstehen das oft falsch und Medien spielen bewusst mit diesem Missverständnis, denn eine nicht angepasste Geschwindigkeit bedeutet noch lange nicht, dass man auch jenseits der erlaubten Geschwindigkeit gefahren ist.

 

Das statistische Bundesamt hat bekannt gegeben, dass 32 % der im Straßenverkehr verstorbenen Personen, in Verkehrsunfälle verwickelt waren, bei denen mindestens ein Fahrzeug mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist. Man spricht von sogenannten Geschwindigkeitsunfällen.  963 getötete, 53.687 verletzte und 13.769 schwerverletzte Personen werden für 2019 dieser Kategorie zugeschrieben.  

 

Nicht angepasste Geschwindigkeit bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Faktoren wie besondere Umstände oder Wetterbedingungen (Schnee, Nässe, Nebel) können dafür sorgen, dass ein Fahren mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit gar nicht mehr möglich wäre.

Auch diese äußeren Faktoren, fahrerische Unerfahrenheit oder fahrerisches Unvermögen werden sehr oft der „nicht angepassten Geschwindigkeit“ zugesprochen. Grundsätzlich kann man fast immer argumentieren, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wäre die Geschwindigkeit niedriger gewesen. Daher ist auch die Anzahl der Unfälle mit „nicht angepasster Geschwindigkeit“ so hoch, was aber nichts mit Raserei zu tun hat.

 

Das Statistische Bundesamt hat hierzu auch sehr interessante Zahlen veröffentlicht, die deutlich zeigen was „nicht angepasste Geschwindigkeit“ bedeutet.

2019 registrierte die Polizei 41.173 Unfälle mit Personenschäden durch „nicht angepasste Geschwindigkeit“ als Ursache des Unfalls. Bei nur 2.130 Unfällen war die gefahrene Geschwindigkeit allerdings wirklich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

 

Denkt man ein wenig über diese Zahlen nach, dann könnte man einen Großteil der aufgezählten Unfälle ggf. darauf zurückführen, dass Fahrer eine Situation falsch eingeschätzt haben und deswegen für die Situation zu schnell waren und eben nicht schneller als erlaubt oder durch ein „Rasen“. Diese Unfälle wären dann schlicht durch einen Fahrfehler (falsches Einschätzen der Situation) entstanden.

Bedenkt man die Argumentation für Streckensperrungen, Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Ähnlichem (nicht nur in Bezug auf Motorräder), dann lassen diese Zahlen vermuten, dass die Grundlage dieser Argumentation gar nicht so schwerwiegend oder auf einer falschen Interpretation beruhen könnte.

Die Zahlen deuten eher darauf hin, dass man Erfahrung und Fahrkönnen (was man auch durch Fahrtrainings erlangen kann) ggf. mehr Bedeutung schenken sollte.

 

Methodischer Hinweis des Statistischen Bundesamtes:

In der Verkehrsunfallstatistik können für jeden Unfall bis zu zwei allgemeine Ursachen sowie pro Beteiligten bis zu drei personenbezogene Ursachen erfasst werden, die allesamt in verschiedenem Ausmaß zu einem Unfall beitragen können. Die Kategorie „Nicht angepasste Geschwindigkeit“ nimmt auf § 3 der Straßenverkehrsordnung Bezug: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

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