Wie bereits berichtet hatte ein Autofahrer gegen einen Bußgeldbescheid geklagt. Ihm wurde vorgeworfen mit 27 km/h zu viel in einer 30er Zone gefahren zu sein. Es drohte ein Bußgeld von 100 € und ein Punkt in Flensburg.

Die Geschwindigkeitsmessung wurde mit dem Modell Traffistar S350 der Herstellerfirma Jenoptik vorgenommen. Da das Gerät nicht alle Messdaten speichert und damit eine Anfechtung der Vorwürfe nicht möglich sei, hatte der Betroffene geklagt.

Zur Urteilsfindung wurden drei Sachverständige eingeschaltet. Die Messung des Gerätes wurde als nicht verwertbar eingestuft. In der Begründung heißt es:

„Das Grundrecht auf eine wirksame Verteidigung schließt auch ein Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, so dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen müssen.“ (Aktenzeichen Lv 7/17, ID 345, Verfassungsgerichtshof d. Saarlandes).

Weiter heißt es: „Sind die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 folglich wegen einer verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar, sind die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben.”

Kurz gesagt: Fehlen die Rohmessdaten, so gilt die Geschwindigkeitsmessung auch nicht.

Das Gericht merkte an, dass die saarländischen Gerichte an das Urteil gebunden sind und auch zukünftig in ähnlichen Fällen entsprechend entscheiden werden. Zumindest solange, bis das Bundesgericht oder das Bundesverfassungsgericht nicht eine anderweitige Entscheidung fällt.

Es wird davon ausgegangen, dass dieses Urteil bundesweite Auswirkungen haben, in anderen Bundesländern ebenfalls als Beispiel dienen und somit auch dort ähnlich entschieden wird.

Das betroffene Blitzgerät ist in Deutschland sehr weit verbreitet und müsste jetzt aufgerüstet werden, um die entsprechenden Rohmessdaten zu speichern. Solange andere Bundesländer nicht auch entsprechend entscheiden beschränkt sich die Aufrüstung aber nur auf die verwendeten Modelle im Saarland.

Bitte beachten: Bußgeldbescheide die Aufgrund der Messdaten eines entsprechenden Blitzers erstellt werden oder wurden sind und bleiben weiterhin gültig. Nur wenn man entsprechend Einspruch erhebt und ggf. gerichtlich vorgeht kann der Bußgeldbescheid aufgehoben werden. Es ist also nicht so, dass man einen Bußgeldbescheid einfach ignorieren darf, auch wenn die Messung mit dem Traffistar S350 erstellt wurde.

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Autor)

Letzte Aktualisierung am 19.04.2024 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API  

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