Unfallmeldung und digitale Verfahren
Bei Sachschäden soll es künftig einfacher werden, einen Unfall zu melden. Geplant ist die Möglichkeit, Unfallangaben digital über eine digitale Plattform zu melden, statt lange am Unfallort zu warten. Wann diese Änderungen genau in Kraft treten, ist noch nicht endgültig festgelegt. Welche Auswirkung diese Änderung hat ist noch unklar. Einerseits ist es eine Vereinfachung und eine Erleichterung für den Unfallverursacher, andererseits birgt es auch wieder Gefahren bzgl. Unfallflucht. Für Zeugen wird es ggf. dadurch vielleicht sogar schwieriger das Verhalten des Unfallverursachers einzuschätzen. Bisher war es ja so, hat der Verursacher den Unfallort schnellstmöglich verlassen, war es wohl Unfallflucht – also wenn nicht ausreichend lange gewartet wurde und auch kein Zettel hinterlassen wurde. Zukünftig kann ein Zeuge ggf. nicht mehr abschätzen, ob der Unfall vorschriftsmäßig gemeldet wird, solange der Unfallverursacher eine Zeit lang Fotos macht und am Handy rumtippt. Man muss hier abwarten, wie sich das in der Praxis zeigen wird und ob das so funktioniert.
Höhere CO₂-Abgabe: Benzin und Diesel werden teurer
Ab 1. Januar 2025 steigt der CO₂-Preis pro Tonne von bisher 45 auf 55 €. Diese Anhebung führt zu höheren Kraftstoffpreisen: Berechnungen zufolge können etwa beim Benzin rund 4,3 Cent und beim Diesel etwa 4,7 Cent mehr pro Liter anfallen. Für viele bedeutet das eine weitere finanzielle Belastung im Alltag.
Die Steuer wurde eingeführt, um Anreize für den Umstieg auf nachhaltigere Energiequellen zu schaffen. Auch 2026 wird die Abgabe erneut angehoben und bewegt sich dann zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne.
Neue Abgasnormen für Pkw und Motorräder
Ab dem 1. Januar 2025 werden bei neu genehmigten Pkw-Modellen strengere Emissionsgrenzwerte eingeführt. Das bedeutet, dass bei neuen Pkws die Motoren und deren Abgasanlagen noch effizienter arbeiten müssen, um diese strengeren Grenzwerte einzuhalten. Ab dem Jahr 2026 gilt die Euro-6e-Norm dann auch für alle neu zugelassenen Pkw-Modelle, nicht nur für frisch typgeprüfte Fahrzeuge.
Der Unterschied? Gibt es das PKW-Modell in der Form bereits und hat eine Typenzulassung, dann gelten die bisherigen Regelungen. Soll aber ein komplett neues Modell auf den Markt gebracht werden, dann müssen bereits die strengeren Vorschriften erfüllt werden. Ab 2026 gilt das dann für alle PKWs, die zum ersten mal Zugelassen werden.
Ähnliche Anpassungen gelten auch für Motorräder: Ab 2025 ist für deren Erstzulassung die Norm Euro 5+ vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Motorradhersteller ihre bestehenden Modelle nochmals überarbeiten oder neue Varianten konstruieren mussten, um strengere Grenzwerte in Bezug auf Partikel- und Schadstoffausstoß zu erfüllen, aber auch auf Lärmemissionen. Dadurch wird beispielsweise die Abgasnachbehandlung umfassender und sensibler abgestimmt, um den Ausstoß an schädlichen Emissionen zu reduzieren.
Da dies nur für die Erstzulassung gilt, kann man 2024 vielleicht noch das ein oder andere Schnäppchen machen, da man sein neues Motorrad dann noch in diesem Jahr zulassen muss, oder die Hersteller ihre Bikes nächstes Jahr mit einer Tageszulassung verkaufen müssen.
Neue Vorschriften bei Motorradreifen
Für Motorräder enden 2025 bestimmte Übergangsfristen. Reifen, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, konnten bisher mit Herstellerfreigaben genutzt werden. Ab 2025 ist bei abweichenden Reifendimensionen eine offizielle Abnahme notwendig, sofern diese nicht mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. Reifen, die den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen, benötigen hingegen keine zusätzliche Einzelabnahme.
Das Thema ist etwas kompliziert, daher gibt es hier bereits einen ausführlichen Artikel
Führerscheinumtausch und EU-Führerscheinrichtlinie
Bis spätestens zum 19. Januar 2025 müssen alle nach 1971 geborenen Personen, die noch einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, diesen gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. Wer davor geboren ist, hat für den Umtausch mehr Zeit, teils bis 2033. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten, es geht lediglich um das Dokument. Die Kosten für den Umtausch liegen etwa bei rund 25 Euro. Rechtzeitige Terminvereinbarungen bei der zuständigen Behörde sind ratsam, da es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Nach dem Umtausch sind die neuen Führerscheine jeweils 15 Jahre gültig, was von manchen als zusätzliche Einschränkung wahrgenommen wird. Es ist aber nicht so, dass dann der Schein neu gemacht werden muss, also dass man in die Fahrschule muss. Er muss danach nur nochmal verlängert bzw. nochmals ausgestellt werden, was aber wieder mit den behördlichen Kosten und ggf. mit Gesundheitsnachweisen verbunden ist.
Ab Mai 2025 soll es möglich sein, Passfotos digital zu übermitteln. Zusätzlich können Reisepässe und Personalausweise per Post zugestellt werden.
Zusätzlich wird an einer neuen EU-Führerscheinrichtlinie gearbeitet. Diese soll unter anderem den digitalen Führerschein sowie Änderungen bei Prüfungen und Probezeiten umfassen. Genauere Details stehen noch aus, die nationale Umsetzung erfolgt erst nach einem endgültigen EU-Beschluss.
Änderungen wie obligatorische Gesundheitsuntersuchungen für Senioren oder kürzere Umtauschfristen wurden jedoch nicht umgesetzt. Zumindest bisher noch nicht, da das Thema immer wieder hochkocht.
Verkehrsänderungen im Ausland
Italien: Strengere Verkehrsregeln ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 verschärft Italien seine Straßenverkehrsordnung deutlich. Ziel ist es, die Zahl der jährlich rund 3.000 Verkehrstoten zu senken. Höhere Bußgelder, schnellere Führerscheinentzüge und strengere Strafen bei Alkohol- oder Drogenfahrten sind zentrale Maßnahmen.
Alkohol und Drogen am Steuer
- Blutalkoholwert 0,5 bis 0,8 Promille:
- Bußgeld zwischen 573 und 2.170 Euro,
- Führerscheinentzug für 3 bis 6 Monate.
- Blutalkoholwert 0,8 bis 1,5 Promille:
- doppelte Strafen,
- Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten möglich.
- Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug
- Blutalkoholwert über 1,5 Promille:
- Geldstrafe zwischen 1.500 und 6.000 Euro
- Führerscheinentzug für 1 bis 2 Jahre
- Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr
- Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug
- Bei Wiederholung:
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Beschlagnahme des Fahrzeugs
- Drogen am Steuer: sofortiger Führerscheinentzug bis zu 3 Jahren
Strafen bei Verkehrsunfällen
- Tödlicher Unfall unter Alkohol-/Drogeneinfluss:
- 2 bis 7 Jahre Haft
- Schwerwiegende Verstöße:
- 8 bis 12 Jahre
- Schwere Verletzungen:
- 3 Monate bis 1 Jahr.
- Schwerwiegende Verstöße:
- 3 bis 5 Jahre
- Sehr schwere Verletzungen:
- 1 bis 3 Jahre
- Schwerwiegende Verstöße:
- 4 bis 7 Jahre
Geschwindigkeitsüberschreitungen
- 10 – 40 km/h zu schnell:
- 173 bis 694 Euro
- 40 – 60 km/h zu schnell:
- 543 bis 2.170 Euro, #
- Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten.
- Über 60 km/h zu schnell:
- 845 bis 3.382 Euro,
- Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten.
Handy am Steuer
- Erster Verstoß:
- Bußgeld von 250 bis 1.000 Euro,
- Führerscheinentzug für eine Woche bei mindestens 10 Punkten auf dem Führerscheinkonto (Punkte werden in Italien anders gehandhabt).
- Weniger als 10 Punkte:
- Führerscheinentzug für 15 Tage.
- Wiederholungstäter:
- Bußgelder bis zu 1.400 Euro,
- Führerscheinentzug bis zu 3 Monate,
- Abzug von 8 bis 10 Punkten.
Verstöße gegen Ampel- und Parkregeln
- Überfahren einer roten Ampel:
- 177 Euro
- Falschparken:
- Bußgeld von 45 Euro
Die Geldstrafen werden künftig alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst. Dadurch sind regelmäßige Erhöhungen möglich.
Bußgelder aus dem Ausland
Zudem arbeitet die EU an Richtlinien, die behördliche Bußgeldschreiben in verständlicher Sprache für den Betroffenen vorschreiben. Der Bescheid muss für einen Deutschen also in deutscher Sprache verfasst werden, auch wenn er aus Italien kommt.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden auch in Deutschland vollstreckt, das ist nicht unbedingt neu bzw. wurde auch immer mehr erweitert. Jetzt hat man sich aber auch auf eine Frist dafür geeinigt. Sie müssen innerhalb von elf Monaten zugestellt werden, um gültig zu bleiben, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Private Inkassodienstleister sollen nicht mehr für das Eintreiben von Bußgeldern zuständig sein.
Frankreich:
Frankreich führt KI-gestützte „Superblitzer“ ein, die mehrere Verstöße gleichzeitig erfassen können, neben Geschwindigkeitsüberschreitungen auch Abstandsunterschreitungen, Gurtverstöße oder die Handynutzung am Steuer. Genauere Termine für die flächendeckende Einführung stehen noch nicht fest.
Auch in Deutschland wurden entsprechende Blitzer bereits getestet, auch wenn noch keine Bußgelder verschickt wurden. Grund dafür – Aktuell fehlt hierzulande aber noch die rechtliche Grundlage, was aber bestimmt nur eine Frage der Zeit ist – die Superblitzer könnten also auch bald in Deutschland verwendet werden.
Auch das Mautsystem wird umgestellt: Das sogenannte Free-Flow-System erfasst das Kennzeichen automatisch, die Zahlung muss dann innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Verpasst man die Zahlungsfrist von 72 Stunden, drohen Strafen bis zu 375 Euro.
Österreich:
Die Autobahnvignette in Österreich wird ab Dezember 2024 in Seegrün angeboten und kostet für 2025 erstmals über 100 Euro. Die Preise im Überblick:
- Jahresvignette Preis Pkw 103,80 € Preis Motorrad 41,50 €
- 2-Monats-Vignette Preis Pkw 31,10 € Preis Motorrad 12,40 €
Ab Januar 2025 wird die Brennerautobahn auf der Luegbrücke zur Dauerbaustelle. Die 55 Jahre alte Brücke wird umfassend saniert, wodurch der Verkehr über Jahre hinweg einspurig pro Richtung geführt wird. An etwa 170 Tagen im Jahr, beispielsweise während der Hauptreisezeiten, sollen flexible Verkehrsregelungen für Entlastung sorgen. Dennoch ist mit erheblichen Staus und Verzögerungen zu rechnen.
Auch auf der Tauernautobahn (A10) in Österreich ist wegen Tunnelsanierungen mit Verzögerungen zu rechnen.
Großbritannien: Einreisegenehmigung erforderlich
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus der EU eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese kostet etwa 11,85 Euro (10 Pfund) und muss vorab online beantragt werden. Die Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland.