Vergangenen Montag (02.03.2020) wurden Polizeibeamte auf einen eigenwillig getunten Roller aufmerksam, der am Abend die L401 zwischen Mehlingen und Kaiserslautern befuhr.

 

Vergangenen Montag (02.03.2020) wurden Polizeibeamte auf einen eigenwillig getunten Roller aufmerksam, der am Abend die L401 zwischen Mehlingen und Kaiserslautern befuhr.

Die Polizisten bemerkten diverse „merkwürdige Anbauten“, so wurde z.B. ein Sitz mit Rücken- und Armlehne montiert. Der Fahrer wollte es bei der Fahrt scheinbar etwas bequemer haben.

An der rechten Seite des Rollers war auch ein Abwasserrohr montiert, das als Aufbewahrungsbox dienen sollte.

 

Die Beamten kontrollierten Fahrer und Roller. Führerschein, Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweis konnten vorgelegt werden. Für die „Umbauten“ konnte der 62-jährige Fahrer allerdings keine Eintragungen nachweisen.

Da die Beamten davon ausgingen, dass durch die Umbauten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen war, untersagten sie eine Weiterfahrt.

Die Zulassungsstelle wird nun über die Kontrolle und die Umbauten informiert, außerdem muss der 62-Jährige mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.

 

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CollageRoller mitWaZ
Der Roller fiel wegen seiner eigenwilligen “Anbauten” auf, die weder abgenommen noch eingetragen waren.

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