Wegfall der Mängelschleife? Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen (HU) stehen vor einer signifikanten Änderung. Im Zentrum der Diskussion steht eine geplante Anpassung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die für Fahrzeughalter von Autos und Motorrädern wichtige Neuerungen mit sich bringt. Doch was bedeutet das konkret für den Einzelnen?

Was ist die “Mängelschleife” und was sind die bevorstehenden Änderungen

Bislang ermöglichte die sogenannte “Mängelschleife” eine flexible Handhabung kleinerer Mängel, die bei der Hauptuntersuchung (HU) eines Fahrzeugs festgestellt wurden. Konnte ein Mangel, wie beispielsweise ein abgefahrener Reifen, noch am selben Tag behoben werden, war die Vergabe der HU-Plakette kein Problem. Fand die Prüfung in einem anerkanntem Prüfstützpunkt statt, wurde sie einfach unterbrochen, so dass die Mängel vom Fachpersonal behoben werden konnten. Im Anschluss konnte der Prüfer noch am selben Tag die Prüfung fortsetzen und die Plakette zuteilen.
Diese Praxis steht jedoch vor dem Aus. Informationen zufolge ist geplant, diese Möglichkeit zu streichen, was eine direkte Auswirkung auf den Ablauf der HU hat. Die Folge: Eine Unterbrechung der Untersuchung für Reparaturen ist nicht mehr vorgesehen.

 

Umgang mit kleinen Mängeln bleibt unverändert – Wichtigkeit der fristgerechten Behebung

Trotz der bevorstehenden Änderungen im Rahmen der Hauptuntersuchung bleibt der Umgang mit geringfügigen Mängeln unangetastet. Kleine Beanstandungen, die keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, werden weiterhin „nur“ im Untersuchungsbericht vermerkt. Fahrzeughalter erhalten in solchen Fällen nach wie vor die Plakette, müssen jedoch die dokumentierten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist beheben. Diese Regelung sorgt dafür, dass Fahrzeuge mit leichten Mängeln nicht unnötig in der Werkstatt verweilen müssen und bietet den Haltern die Flexibilität, kleinere Reparaturen nach eigenem Zeitplan vorzunehmen.
Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass diese Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist behoben werden. Sollten die Mängel nach Ablauf dieser Frist nicht behoben sein, müssen Fahrzeughalter mit Konsequenzen rechnen. Abgesehen davon, dass das Fahrzeug die erforderlichen Sicherheitsstandards nicht erfüllt, können bei einer Kontrolle oder im Falle eines Unfalls rechtliche Probleme auftreten. Nicht behobene Mängel können zu Bußgeldern führen und im Extremfall sogar den Entzug der Zulassung des Fahrzeugs nach sich ziehen. Daher ist es im Interesse der Fahrzeughalter, alle festgestellten Mängel rechtzeitig zu beheben, um mögliche finanzielle Strafen oder Einschränkungen ihrer Mobilität zu vermeiden und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.

 

Die Konsequenzen für Werkstätten und Fahrzeughalter

Diese Neuregelung könnte einen erheblichen Mehraufwand für Werkstätten und Fahrzeughalter bedeuten. Bisher konnte ein während der HU entdeckter Mangel umgehend in der Prüfstelle behoben und die Untersuchung positiv abgeschlossen werden. Fällt diese Option weg, müssen Fahrzeuge zunächst durchfallen, repariert und dann erneut vorgeführt werden. Diese Vorgehensweise verlängert nicht nur den Prozess, sondern wird auch höhere Kosten nach sich ziehen, da die Nachuntersuchung auch mit Kosten verbunden ist.

 

Kostenentwicklung und -prognose

Aktuell belaufen sich die Kosten für eine Haupt- und Abgasuntersuchung auf etwa 140 Euro, wobei hier die Kosten auch steigen sollen. Mit dem Wegfall der Mängelschleife könnten zusätzliche Kosten für Nachprüfungen entstehen, die bisher mit rund 30 Euro veranschlagt werden. Eine Auswertung des TÜV Nord zeigte, dass im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 lediglich sechs von zehn Fahrzeugen mängelfrei waren, was eine potenzielle Kostensteigerung für viele Fahrzeughalter bedeutet.

 

Stimmen aus der Branche

Die geplante Änderung stößt auf geteilte Meinungen. Während einige die potenzielle Verbesserung der Verkehrssicherheit begrüßen, sehen andere, insbesondere Vertreter des Kfz-Gewerbes, die Gefahr eines erhöhten Aufwands und Risikos für Schwarzarbeit. Da die Werkstatt zukünftig nicht mehr während der Untersuchung (bzw. während der Unterbrechung) nacharbeiten darf und sowieso eine Nachprüfung nötig wird, könnte sich der ein oder andere Halter dazu entschließen die Reparaturen schwarz ausführen zu lassen, da der bisherige Vorteil der Reparatur in einem Prüfstützpunkt entfällt.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) äußerte sich kritisch über den erhöhten Mehraufwand, der Fahrzeughaltern durch die Neuregelung entstehen könnte.
Werkstätten, die offiziell als Prüfstützpunkte anerkannt sind, müssen bestimmte Qualifikationen erfüllen und in der Handwerksrolle eingetragen sein. Diese Anforderungen garantieren ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit bei der Durchführung von Reparaturen. Durch die geplante Änderung könnten sich jedoch branchenfremde Unternehmen ohne die erforderliche Eintragung und Qualifikation als Partner von Prüforganisationen etablieren. Dies untergräbt nicht nur die Bedeutung der Handwerksordnung, sondern birgt auch das Risiko, dass die Qualität der Hauptuntersuchungen und Reparaturen leidet.


Ausblick und Fazit

Die geplante Änderung der StVZO befindet sich laut Medienberichten in der finalen Phase der Rechtsförmlichkeitsprüfung und steht demnach kurz vor der Umsetzung. Änderungsvorschläge sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Fahrzeughalter und Werkstätten müssen sich daher offenbar auf eine neue Realität einstellen, die eine sorgfältigere Vorbereitung auf die HU und möglicherweise höhere Kosten mit sich bringt.

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