Unklare Vorgaben zur Kennzeichenbefestigung in der Vergangenheit
In Deutschland sind Kennzeichen für Fahrzeuge unerlässlich. Allerdings waren die Regeln zur Befestigung von Nummernschildern bisher nicht eindeutig festgelegt. Das hat sich kürzlich geändert, und ab sofort gelten strengere Vorschriften für die Anbringung von Kennzeichen an Autos und Motorrädern.
Bisher waren die gesetzlichen Vorgaben für die Befestigung von Nummernschildern an Fahrzeugen unklar. Dies führte dazu, dass Autofahrer und Motorradfahrer ihre Kennzeichen auf verschiedene Weise befestigten, beispielsweise mithilfe von Magneten, Saugnäpfen oder Klettverschlüssen. Diese Methoden bieten zwar Komfort und Flexibilität, bergen aber zum Teil auch ein hohes Missbrauchspotenzial.
Neue Regelungen für die Kennzeichenbefestigung
Seit dem 15. Februar 2023 ist jedoch der Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aktualisiert worden. Die neue Regelung besagt, dass “Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs (Pkw) vorhanden und fest angebracht sein” müssen. Bei Motorrädern bleibt es natürlich beim hinteren Kennzeichen. Die Neuregelung bedeutet allerdings, dass die Kennzeichen oder die Kennzeichenhalter fest mit der Karosserie von Autos und Motorrädern verbunden sein müssen, in der Regel durch Verschrauben.
Schutz vor Diebstahl und Missbrauch
Durch diese Regelung wird es Dieben erheblich erschwert, Kennzeichen von Fahrzeugen zu entwenden, da sie nur mit hohem Kraftaufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden können. Magnete, Saugnäpfe und Klettverschlüsse sind somit nicht mehr zulässig, so zumindest das allgemeine Verständnis in der Medienwelt, obwohl aktuell noch unklar zu sein scheint, ob das Anbringen per vollflächigem Klett evtl. die Anforderungen doch erfüllen könnte.
Geldstrafen bei Verstößen
Wer bei einer Verkehrskontrolle mit einem nicht ordnungsgemäß befestigten Kennzeichen erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 10 € rechnen. Bei wiederholten Verstößen könnten die Strafen höher ausfallen. Autofahrer und Motorradfahrer sind daher gut beraten, ihre Kennzeichen gemäß den neuen Vorschriften fest anzubringen und so möglichen Bußgeldern und Ärger zu entgehen.
Befestigungswinkel von Motorradkennzeichen
Motorradfahrer sollten bei der Befestigung ihrer Kennzeichen zusätzlich darauf achten, dass der erlaubte Befestigungswinkel eingehalten wird. Laut deutscher Zulassungsverordnung darf der Winkel zwischen dem Nummernschild und der Vertikalen nicht mehr als 30 Grad betragen. Dies stellt sicher, dass das Kennzeichen für andere Verkehrsteilnehmer und die Polizei gut lesbar bleibt.
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