In der Welt des Motovlogging ist der Name Kuhlewu, hinter dem sich der ehemalige Bauzeichner Christoph W. verbirgt, kaum noch wegzudenken. Mit seiner Kombination aus Motorrad-Leidenschaft und Social-Media-Aktivitäten hat er sich in der deutschen Motorrad-Community einen Namen gemacht. Doch jüngst sorgte nicht nur sein Name, sondern auch seine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin für Schlagzeilen.
Das Gericht hatte Kuhlewu wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 38.500 Euro verurteilt, das Urteil war aber noch nicht rechtskräftig. Diese Entscheidung markiert einen bemerkenswerten Moment in der deutschen Motorrad- und Vlogging-Szene, da sie sowohl die Grenzen der Privatsphäre als auch die rechtlichen Risiken des digitalen Zeitalters unterstreicht.
Verkehrskontrollen und eine Kamera: Wie alles begann
Zweimal fiel Kuhlewu ins Visier der Berliner Polizei. Sein “Verbrechen” war das unerlaubte Aufnehmen und Veröffentlichen von Verkehrskontrollen. Die ersten Bilder und Töne entstanden am großen Stern in Berlin-Tiergarten. Unwissend, dass Aufnahmen von der Verkehrskontrolle erstellt wurden, fanden sich die Polizisten L. und K. in einem Video auf Kuhlewu’s Social-Media-Kanälen wieder. Eine Einwilligung dazu haben sie dementsprechend nicht gegeben.
Die Polizeibeamten L. und K., die im Video aufgetaucht sind, erinnern sich an die damalige Situation und bemerkten Kuhlewu’s heimliche Aufnahmen nicht. Besonders K. fühlt sich durch die Darstellung seines dienstlichen Vorgehens in dem Video verletzt. Er betont die negative Botschaft, die Kuhlewus Videos vor allem jungen Zuschauern vermittelt.
Knapp ein Jahr danach geriet Kuhlewu erneut in den Fokus der Beamten. Diesmal in Berlin-Mitte, am Pariser Platz. Trotz Aufforderungen, die Kamera abzuschalten, lief sie heimlich weiter und die Beamten B. und N. wurden unwissend gefilmt.
Urteil und Strafzumessung: Warum 38.500 Euro?
Kuhlewu’s Handlungen wurden gemäß §§ 201 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 52, 53 StGB als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eingestuft. Das Urteil: 110 Tagessätze zu je 350 Euro, insgesamt 38.500 Euro. Bei der Bemessung der Strafe spielten diverse Faktoren eine Rolle, unter anderem Kuhlewu’s bisherige Unbescholtenheit und die Art und Weise der Veröffentlichung der Videos.
Obwohl Kuhlewu aufgrund der Urteilsfällung als schuldig befunden wurde, war er anschließend trotzdem nicht vorbestraft. Der Grund: Er legte gegen das Urteil Berufung ein, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig wurde.
Ein überraschendes Urteil in der Berufungsverhandlung
Am 25.05.2023 fand die Berufungsverhandlung statt, die mit einem ganz anderem Ergebnis endete: Kuhlewu wurde freigesprochen. Dieses Berufungsurteil ist jedoch auch noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Kuhlewu selbst die Möglichkeit zur Revision haben. Genauere Details zu den Gründen des Freispruchs liegen derzeit noch nicht vor, da das Gericht fünf Wochen Zeit hat, das Urteil schriftlich zu begründen.
Fazit
Das Fazit dieser Ereignisse ist also noch ungewiss. Das jüngste Berufungsurteil – ein Freispruch – ist noch nicht rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft könnte sich entscheiden, Revision einzulegen. Die Gerichtsunterlagen liegen noch nicht vor, was bedeutet, dass wir noch keinen vollständigen Einblick in die genauen Gründe für den Freispruch haben. Wir werden diesen Fall weiterhin verfolgen und in Zukunft ein Update bereitstellen, sollten sich hier noch neue Erkenntnisse ergeben. Aktuell gehen wir aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nicht in Revision gehen wird und es somit beim Freispruch bleibt. Sollten sich hier updates ergeben, oder interessante Erkenntnisse aus der Urteilsbegründung, dann werden wir nochmal darüber berichten.