Nachdem die Drucksache 125/20 veröffentlicht wurde, formierte sich immer mehr Widerstand dagegen. Auf Facebook gründete sich u.a. die Gruppe Biker for Freedom, die mittlerweile zu einem offiziellen und eingetragenen Verein wurde.

Nachdem die Drucksache 125/20 veröffentlicht wurde, formierte sich immer mehr Widerstand dagegen. Auf Facebook gründete sich u.a. die Gruppe Biker for Freedom, die mittlerweile zu einem offiziellen und eingetragenen Verein wurde.

 

Leider gab es zwischendurch im Hintergrund ein paar Differenzen innerhalb der Führung und die Abspaltung eines kleinen Teils. Der Verein möchte in der Öffentlichkeit „keine dreckige Wäsche waschen“, da sich das auch kontraproduktiv auf das übergeordnete Ziel auswirken könnte. – Aktuell müssen Biker zusammenhalten und gemeinsam gegen mögliche Verbote zusammenstehen und nicht unnötige Diskussionen führen und vor allem nicht gegeneinander arbeiten. Die Spaltung hat allerdings auch schwerwiegende Auswirkungen, da der Verein aktuell die 50.000 Mitglieder der Facebookgruppe nicht mehr erreichen kann, da die Gruppe von einem Facebook-User erstellt wurde, der sich vom Verein abgespalten hat.

 

In einem Statement hat der Biker for Freedom e.V. klargestellt, dass sich nichts an ihrer Arbeit und den Zielen geändert hat:

„Jetzt mal KLARTEXT

Biker for Freedom e.V. ist BifF und bleibt BifF und daran wird sich nichts ändern !

Wir kämpfen weiter uneingeschränkt, zielgerichtet für die Rechte der Biker/innen wie z.B:

  • -Verhinderung der Drucksache 125/20, einseitige Fahrverbote für Motorräder
  • -gegen einseitige Streckensperrungen
  • -gegen einseitige Tempolimits
  • -Gegen einseitige Sanktionen im Sinne von Kollektiv-/Gruppenhaftung
  • -für die Gleichbehandlung aller motorisierten Verkehrsteilnehmer
  • -BifF ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral

 

Es ist uns vollkommen egal wer, was, wo und warum überhaupt etwas über uns postet, wir machen wie gewohnt weiter so wie ihr uns kennt, das bleibt wie es ist!

Auf Grund der haltlosen Ereignisse der letzten Wochen hat der Vorstand gegenüber 5 Vereinsmitgliedern ein ordentliches Ausschluss Verfahren eingeleitet und wird Anwaltlich über weiter Maßnahmen beraten. Hierbei stehen u.a. im Vordergrund die ca. 50.000 User, auf die der Verein aktuell keinen Zugriff mehr hat, weiter zu unterstützen. Viele haben auch schon den Weg auf die neue Facebook Seite Biker for Freedom das Original gefunden.

Wir drehen in der Sache den Gasgriff weiter bis zum Anschlag, in diesem Sinne

DLzG Der Vorstand von Biker for Freedom e.V. DAS ORIGINAL“

 

Da es aktuell zwei Facebookgruppen mit dem Namen gibt, allerdings nur einmal mit dem Zusatz e.V., hier die Links zum Verein:

https://www.facebook.com/Biker-for-Freedom-eV-112997810603178

https://www.biff-ev.de

 

Statement der Facebook-Gruppe Biker for Freedom

Die Administratoren der Facebookgruppe Biker for Freedom haben sich an mich gewendet und einzelne Punkte des Statements des Vereins Biker for Freedom e.V. beanstandet.

Da ich selbst nicht beurteilen kann was hier im Hintergrund abläuft oder abgelaufen ist und aus Gründen der Transparenz, räume ich hier natürlich auch der Facebookgruppe Biker for Freedom ein dazu etwas zu sagen. Daher zitiere ich jetzt folgendermaßen:

Behauptung:

Es gründete sich auf Facebook eine Bikergruppe, die mittlerweile ein eingetragener Verein wurde

 Richtigstellung:

Mitglieder dieser Facebook-Gruppe (diese besteht aus über 50.000 Mitgliedern) gründeten den BifF e.V. (z.Z ca 50-70 Mitglieder)

 Behauptung:

Im Zitat wird von einer “Abspaltung” eines kleinen Teils gesprochen

 Richtigstellung:

Fünf Mitgliedern des Vereins, darunter auch der Ehrenvorsitzende und Gründer besagter Facebookgruppe, wurde die Mitgliedschaft gekündigt. Ihnen wurde Vereinsschädigung vorgeworfen, diese jedoch nicht begründet. Ebenso ist bei der Kündigung nicht geltendes Vereinsrecht angewendet worden. Die Kündigung wurde, ohne vorherige Anhörung, schriftlich zugestellt.

Behauptung:

Hier heißt es: “Der Verein wurde aus der Hauptgruppe (Facebook) ausgeschlossen.”

 Richtigstellung:

Den zwei Vorstandsmitgliedern des e.V. wurden, von Seiten des Gründers der Gruppe, die Administratorenrechte entzogen. Im Gegenzug dazu wurde Ihnen angeboten, ihre Tätigkeiten in der Facebookgruppe als Moderatoren fortzuführen. Dies hätte für die Tätigkeit des Vereins zu keinerlei Beeinträchtigungen geführt. Für den Gründer der Gruppe war es aber die einzige Möglichkeit, sich die Eigentumsrechte der Gruppe zu bewahren. Erst nach Ablehnung der Moderatorenrechte hat der Administrator der Gruppe die betreffenden Mitglieder entfernt. Im Übrigen sind auch heute noch mehrere Vorstandsmitglieder auf der Facebookseite vertreten. Ein Zugang ist also weiterhin gewährleistet.

 Abschließend möchten wir an dieser Stelle folgendes anführen:

Zitat: Schon alleine die Mitgliederzahl des Vereins gibt Aufschluss darüber, dass hier die Zusammenhänge falsch dargestellt wurden. Der BifF e.V. ist weder Begründer der Gruppe, noch deren geistiger Eigentümer! Vielmehr diente diese Facebookseite dem Zweck, die Vereinsarbeit öffentlich zu machen. Hierüber existiert eine entsprechende Vereinbarung.

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