Die K5311 zwischen Rheinbischofsheim und Wagshurst, das sogenannte „Motodrom“, wurde für Motorradfahrer gesperrt. An Wochenenden und Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr dürfen Motorradfahrer die Strecke seitdem nicht mehr nutzen.
Mit Unterstützung des BVDM klagte Birgit M. gegen die Sperrung und bekam Recht zugesprochen. Trotzdem wurde die Sperrung nicht aufgehoben, durch das Urteil durfte nur Birgit M. die Strecke wieder nutzen. Grund dafür war die Beschwerde gegen das Urteil, die der Kreis Ortenau einreichte. Das Oberverwaltungsgericht gab der Beschwerde aber nicht statt, wodurch das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig wurde und die Sperrung der Strecke nicht mehr gerechtfertigt war.
Anschließend hat die Stadt Achern einen „Trick“ genutzt, die bisher ganzjährige Sperrung wurde auf die Saison „verkürzt“. In den Monaten November bis Februar sollte die Sperrung also nicht mehr gelten. Auch dagegen wurde wieder Klage eingereicht. Dem Verwaltungsgericht Freiburg war die weitere zeitliche Beschränkung der Sperrung scheinbar genug, da es die Sperrung jetzt für rechtens erklärte. Die vorgegaukelte „Entschärfung“ des Fahrverbots reichte offensichtlich aus, um eine zuvor nicht gerechtfertigte Sperrung zu rechtfertigen, obwohl es für Motorradfahrer in der Praxis keinerlei Unterschied macht, da die wenigsten auch im Winter mit dem Motorrad fahren.
Gegen das Urteil wurde wieder Beschwerde eingereicht, eine weitere Entscheidung wird also noch folgen.
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Letzte Aktualisierung am 2024-12-21 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API