Nachdem der Bundesrat eine ganze Reihe von Sanktionen gegen Motorradfahrer befürwortete, um „Motorradlärm“ zu vermeiden, wurde darüber jetzt auch im Bundestag diskutiert.
Während dieser Diskussion gab es den Vorschlag der Grünen, die Vorschrift des §30 (1) StVO zu erweitern und damit ein unnützes Hin- und Herfahren auch außerhalb geschlossener Ortschaften zu verbieten. Auch hier soll dies aber wieder nur für Motorradfahrer eingeführt werden.
Der Vorschlag sorgt bei Motorradfahrern allerdings nicht nur auf Ablehnung, solange er für alle Fahrzeuge gleichermaßen eingeführt werden sollte. Eine normale Motorradfahrt dürfte nicht als ein „unnützes Hin- und Herfahren“ gewertet werden, man hätte damit allerdings ein Mittel um Fahrer die wiederholt einen bestimmten Streckenabschnitt rauf- und runterfahren auszubremsen.
StVO §30 (1)
1/ Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2/ Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3/ Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
- Dewitt, Dominique (Author)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-21 / *Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API