Seit 01. Oktober 2017 ist jetzt neben der Abmeldung auch das Wiederzulassen eines Fahrzeugs online möglich.

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Fahrzeugabmeldung online – was braucht man?

Seit einiger Zeit ist eine Fahrzeugabmeldung auch online möglich. Das gilt aber nur für Fahrzeuge die nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurden. Außerdem braucht man einen neuen Personalausweis mit Onlinefunktion, ein Ausweis-Lesegerät oder Handy mit NFC-Funktion und Ausweis-App. Die Anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder per Giropay bezahlt.

Jetzt auch Wiederzulassungen möglich

Seit 1. Oktober gilt dies auch für eine Wiederzulassung. Man spart sich damit auch hier den Gang zu den Behörden. Momentan ist das aber noch nicht uneingeschränkt möglich. Eine Wiederzulassung ist nur auf denselben Fahrzeughalter im selben Zulassungsbezirk möglich, die Kennzeichen müssen reserviert sein, nur natürliche Personen können das nutzen und die Hauptuntersuchung muss bei der KÜS erfolgt sein. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Plaketten für die Kennzeichen kommen dann auf dem Postweg zu euch.

Die KÜS wurde als erstes für die Teilnahme am digitalen Zulassungsverfahren freigeschaltet, da sie die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere zum Schutz personenbezogener Daten, bereits erfüllen.

Ausgeblitzt: Driver's Black Book*
  • Dewitt, Dominique (Author)

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