Alter Mann auf Tuning Chopper Kopie

EU plant jährliche HU-Pflicht für ältere Autos – Motorräder bleiben außen vor

Die Europäische Kommission will die Vorschriften für Hauptuntersuchungen (HU) von Fahrzeugen verschärfen.  Konkret geht es um eine jährliche Pflichtprüfung für Pkw und Kleintransporter, deren Erstzulassung mehr als zehn Jahre zurückliegt.  Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten signifikant zu senken und damit die sogenannte "Vision Zero" zu erreichen – bis 2050 sollen Verkehrsunfälle mit Todesfolge nahezu vollständig vermieden werden.

Auswirkungen auf Deutschland: 23,4 Millionen Pkw betroffen

In Deutschland wären von der geplanten Neuregelung mehr als 23,4 Millionen Pkw betroffen, was rund 47,1 Prozent des gesamten Fahrzeugbestands entspricht.  Aktuell müssen Fahrzeuge hierzulande alle zwei Jahre zur HU, während Neuwagen erstmals nach drei Jahren geprüft werden.  Eine jährliche Pflichtuntersuchung, wie sie in vielen anderen EU-Staaten bereits üblich ist, würde somit einen deutlichen Mehraufwand bedeuten.

 

Motorräder bleiben von neuen Regeln verschont

Erfreulich für Motorradbesitzer: Motorräder sollen von der geplanten Verkürzung der Prüfintervalle ausgenommen bleiben.  Der Vorschlag der EU-Kommission bezieht sich ausschließlich auf Autos und leichte Nutzfahrzeuge.  Derzeit sind in Deutschland etwa 3,6 Millionen Krafträder zehn Jahre oder älter.  Für diese bleibt der bekannte Prüfintervall von 24 Monaten bestehen.

Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zeigen, dass bei Motorrädern der Sicherheitsgewinn durch häufigere HU-Termine minimal wäre.  2023 wurden 1.843.883 Motorräder geprüft, 1.651.791 davon waren mängelfrei.  Lediglich 192 Maschinen wurden als „verkehrsunsicher“ eingestuft.  Der Anteil der Motorräder mit gefährlichen Mängeln lag bei nur 0,43 Prozent.

 

Warum die EU strengere Regeln plant

Die EU-Kommission begründet ihren Vorstoß mit der höheren Pannenanfälligkeit und Unfallbeteiligung älterer Fahrzeuge.  Studien zufolge sind ältere Pkw häufiger in Unfälle verwickelt und stoßen zudem mehr Schadstoffe aus.  Laut der Kommission könnte eine jährliche Inspektion jährlich etwa 74 Menschenleben retten und die Zahl der Verletzten um ein Prozent senken.  Hochgerechnet auf die gesamte EU könnten so bis zu 7.000 Todesfälle und 65.000 schwere Verletzungen vermieden werden.

Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung der Emissionen älterer Fahrzeuge.  Künftig sollen neue Testverfahren eingeführt werden, um besonders emissionsstarke Autos schneller erkennen und gegebenenfalls aus dem Verkehr ziehen zu können.  Auch E-Fahrzeuge sollen einbezogen werden – die Prüfverfahren sollen an die veränderten Technologien angepasst werden.

 

Kritik am Vorschlag: ADAC und Versicherungswirtschaft skeptisch

Der ADAC sieht die Pläne der EU kritisch.  Eine Verkürzung der Prüfintervalle sei nicht notwendig, da die aktuellen deutschen Regelungen die Anforderungen der bestehenden EU-Richtlinien bereits übertreffen.  Auch sei der Umfang der Hauptuntersuchung in Deutschland durch neue Anforderungen wie die Prüfung von Assistenzsystemen und Emissionswerten (z. B. Partikelzahlmessung bei Euro-6-Dieseln seit Juli 2023) erheblich ausgeweitet worden.

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) unterstreicht ebenfalls, dass technische Mängel nur einen geringen Anteil an Unfallursachen hätten.  Bevor eine Verkürzung der Intervalle eingeführt werde, müsse nachgewiesen werden, dass typische Defekte älterer Fahrzeuge tatsächlich eine Erhöhung des Unfallrisikos darstellen.

 

Umsetzung: Was noch passieren muss

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sie vom Europäischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union angenommen werden.  Danach würden delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen folgen, die in nationales Recht umgesetzt werden müssten.  In Deutschland müsste dazu insbesondere Anlage VIII des §29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angepasst werden.

Interessant: Schon heute müssen in Deutschland 15 von 22 Fahrzeugklassen jährlich zur HU, darunter vor allem schwere Lkw, gewerblich genutzte leichte Nutzfahrzeuge sowie Anhänger.  Pkw und Motorräder gehören bislang nicht dazu.

 

In diesen Ländern gibt es bereits eine jährliche HU-Pflicht für ältere Fahrzeuge

  • Großbritannien: Jährliche HU ab dem dritten Jahr
  • Spanien: Jährliche HU für Fahrzeuge ab zehn Jahren
  • Irland: Jährliche HU ab zehn Jahren
  • Niederlande: Jährliche HU ab dem dritten Jahr
  • Luxemburg: Jährliche HU ab dem dritten Jahr
  • Österreich: Jährliche HU ab zehn Jahren
  • Polen: Jährliche HU ab zehn Jahren
  • Belgien: Jährliche HU ab vier Jahren

Damit wäre Deutschland in guter Gesellschaft, falls die Vorschläge der Kommission umgesetzt werden.

 

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