Vor mittlerweile fast vier Jahren ereignete sich ein schrecklicher Unfall im Hamburger Stadtteil Farmsen-Berne, bei dem ein Motorradfahrer sein Leben verlor. Ein Autofahrer hatte ein verbotenes Wendemaöver eingeleitet und dabei einen Motorradfahrer übersehen, der auf der linken Spur fuhr. Der Biker konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Golf. Der Autofahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und ging allerdings in Berufung.
Tödlicher Unfall im Jahr 2019
Im Juni 2019 verlor ein 48-jähriger Motorradfahrer bei diesem Unfall sein Leben. Der Kawasaki-Fahrer war auf der August-Krogmann-Straße in Richtung Rahlstedt unterwegs, als vor ihm Daniel B. mit seinem VW Golf auf Höhe der Eisenbahnbrücke plötzlich wenden wollte und dabei seine Spur kreuzte. Der Autofahrer hatte den Biker, der sich auf der linken Spur von hinten näherte, übersehen. Der Motorradfahrer schaffte es nicht rechtzeitig zu bremsen und es kam zur Kollision.
Durch den Aufprall auf das Auto im Bereich der hinteren Tür und dem anschließenden Sturz auf die Straße, zog sich der Motorradfahrer schwerste Verletzungen an Kopf und Oberkörper zu und musste noch auf dem Weg ins Krankenhaus reanimiert werden. Letztlich verlor er aber den Kampf um sein Leben.
Urteil im Dezember 2021
Daniel B. musste sich vor Gericht wegen dem Vorwurf der fahrlässiger Tötung verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bzw. 9.750 Euro verurteilt. Wie sich bei der Beweisaufnahme herausstellte, war der Motorradfahrer zu schnell unterwegs und hätte den Unfall vermutlich überlebt, wenn er sich an die erlaubte Geschwindigkeit gehalten hätte. Auch wenn er den Unfall auch bei erlaubter Geschwindigkeit nicht hätte vermeiden können.
Ein Gutachter ermittelte, dass die die ZX-10R im Vorfeld mit einer Geschwindigkeit zwischen 70 und 75 km/h gefahren sein muss. Das dürfte auch der Grund gewesen sein, warum es hier bei einer Geldstrafe blieb, obwohl in solchen Fällen oft eine Haftstrafe (zum Teil zur Bewährung) ausgesprochen wird.
Berufungsverhandlung
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht sollte die Höhe der Geldstrafe nochmal verhandelt werden, da sich die Verhältnisse des Autofahrers in der Zwischenzeit geändert hatten, da er zum zweiten mal Vater geworden ist. Das Gericht setzte die Tagessätze von 65 auf 30 Euro herab, was die Geldstrafe von 9.750 auf 4.500 Euro reduzierte. Das Urteil ist rechtskräftig.
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