Die Verwendung von Dashcams ist im deutschen Straßenverkehr immer noch nicht klar geregelt und genaugenommen ist nur eine anlassbezogene Aufnahme erlaubt. „Die Bayerische“ bietet jetzt allerdings bis zu 15 % Rabatt, wenn der Kauf einer Dashcam nachgewiesen wird.

Die Verwendung von Dashcams ist im deutschen Straßenverkehr immer noch nicht klar geregelt und genaugenommen ist nur eine anlassbezogene Aufnahme erlaubt. „Die Bayerische“ bietet jetzt allerdings bis zu 15 % Rabatt, wenn der Kauf einer Dashcam nachgewiesen wird.

 

Bereits große Nachfrage innerhalb kurzer Zeit

Das Angebot gibt es seit dem 01. Januar 2020 und in dieser Zeit konnten schon mehrere Hundert Verträge mit Dashcam-Rabatt abgeschlossen werden. Hintergrund für die Einführung ist eine Studie aus Großbritannien. Dort sind Dashcams sehr verbreitet und laut der Studie fahren Dashcam-Besitzer sehr defensiv und sind seltener in Unfälle verwickelt.

 

Daten bleiben beim Fahrer

Der Versicherung muss man die Dashcam-Aufnahmen nicht aushändigen, was auch strafbar wäre. Nur bei einem Unfall sollen die Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel vorgelegt werden. Ob diese dort allerdings zugelassen werden liegt im Ermessen des Richters.

Die Bayerische ist eine Kooperation mit der Firma Nextbase eingegangen. Beim Kauf eines Gerätes dieser Firma bietet die Bayerische zusätzlich 5% Rabatt auf den Kaufpreis.

 

Dashcam-Aufnahmen sind nicht immer erlaubt

Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel von einem Richter zugelassen werden, um die eigene Unschuld zu beweisen bzw. die Schuld eines anderen nachzuweisen. Eine verpflichtende Zulassung als Beweismittel gibt es allerdings nicht.

Anders ist es, wenn durch die Aufnahme ein Fehlverhalten des Filmers selbst dokumentiert wird. Sammelt man auf diese Weise Beweise gegen sich selbst, verstoßen die Aufnahmen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, da man ja mit der Aufnahme einverstanden war und sie selbst gestartet hat.

Grundsätzlich ist es allerdings so, dass Aufnahmen nur anlassbezogen erlaubt und ansonsten sogar strafbar sind, da sie die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer missachten. Aus diesem Grund wurden Cams entwickelt, die automatisch in einer Endlosschleife aufnehmen und die vorherigen Videos immer automatisch überspielen. Nur auf Knopfdruck (also, wenn ein Anlass vorliegt) wird die Aufnahme dauerhaft gespeichert. Ob dies rechtskonform ist, bzw. unter welchen Umständen (Aufnahmedauer usw.) die Aufnahme erlaubt wäre, dazu gibt es bisher noch keine Urteile.

 

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